DB für klare Spielregeln bei der Liberalisierung des Busfernlinienverkehrs

01.02.2011 15:53 Uhr
Fernlinienbus
© Foto: Jivee Blau

In einem aktuellen Themendienst-Schreiben fordert die Deutsche Bahn (DB) unter anderem gleiche Rechte und Pflichten für große und kleine Busunternehmen im Busfernlinienverkehr.

Das Unternehmen halte ein ergänzendes Busfernliniennetz „für sinnvoll“. Im Interesse der Kunden und Beschäftigten seien gewisse Regelungen zu berücksichtigen. Dementsprechend solle es Genehmigungspflichten für Linienbusverkehre geben, verbunden mit einer Betriebspflicht. Bereits genehmigte Busverkehre sollten für die Zeit der laufenden Genehmigung einen Investitions- und Bestandsschutz erhalten, da sie in Fahrzeuge und Betriebsstätten investiert, Personal eingestellt und sich zugleich auf ein bestimmtes Fahrplanangebot verpflichtet hätten. Bezüglich der Betriebspflicht gefährde ein Wettbewerber, der sich keinerlei Verpflichtungen unterwirft, die wirtschaftliche Grundlage dauerhafter Verkehrsangebote im Nahverkehr. Nach Ansicht der DB gibt es nach derzeitiger Rechtslage „schon heute ausreichende Marktmöglichkeiten für Fernbusangebote“. Dies werde bestätigt durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Juni 2010, nach dem ein Angebot für Buslinienfernverbindungen bereits dann genehmigt werden kann, wenn dessen Fahrpreise deutlich günstiger sind als die entsprechenden Bahnpreise. Aufgrund des erklärten Ziels vieler Verkehrsexperten und Politiker, so viel Verkehr wie möglich auf die Schiene zu verlagern, sei es „ein begreifliches Anliegen der Verkehrspolitik, Nutzen und Risiken einer weitgehenden Liberalisierung des Buslinienfernverkehrs insbesondere mit Blick auf das Schienenverkehrsangebot abzuwägen und den Fernbusmarkt entsprechend zu gestalten“. Dabei macht die DB auf eine vom Bundesverkehrsministerium durchgeführte Risikoanalyse aufmerksam, die zum Ergebnis gekommen sei, dass sich die Verkehrsnachfrage des Fernbusses zu 60 Prozent aus Verlagerungen vom Schienenpersonenverkehr, zu 20 Prozent aus Verlagerungen vom motorisierten Individualverkehr und zu 20 Prozent aus induziertem Neuverkehr zusammensetzen werde. Aufgrund von „bestehenden Wettbewerbsverzerrungen bei der Anlastung von Wegekosten“ sei auch eine Mautpflicht für Fernbusse zu diskutieren. (ah)

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