In der Debatte um die Einführung des Deutschlandtickets hat der Verband baden-württembergischer Omnibusunternehmen (WBO) einen rechtssicheren Finanzierungsrahmen gefordert. Die Verkehrsunternehmen müssten eine rechtssichere Einnahmegrundlage für die wegfallenden Tarifeinnahmen erhalten, betont der WBO und fügt hinzu: „Ohne eine allgemeine Vorschrift, auf Bundes- oder Landesebene, geht das nicht“. Der Verband verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass auch beim 9-Euro-Ticket eine allgemeine Vorschrift erlassen wurde.
Im Übrigen helfe beim Stichwort „bundesweites ÖPNV-Ticket" der Blick nach Österreich weiter. „In Österreich gibt es seit Herbst 2021 das Klimaticket, mit dem man den Nahverkehr in ganz Österreich nutzen kann“, sagte Yvonne Hüneburg, die stellvertretende WBO-Geschäftsführerin. In Österreich hat man zum Ausgleich der Kosten eine bundesweite Regelung (allgemeine Vorschrift) beschlossen, um den Unternehmen die durch die Ticketeinführung entstehenden Verluste EU-konform auszugleichen.
Kosten für den Busverkehr werden steigen
Bund und Länder stellen zwar dauerhaft drei Milliarden Euro hierfür zur Verfügung – aller-dings ohne Zusage, künftig höhere Kosten ebenfalls auszugleichen, Stichwort „Nachschusspflicht“. Yvonne Hüneburg fragt daher: „Wer wird dafür aufkommen? Der Bund? Das Land? Die Aufgabenträger?“ Bund und Länder zieren sich aktuell, die Aufgabenträger winken ab.
Aus Sicht der privaten Omnibusunternehmen eine haltlose Situation: Das Deutschlandticket ist politisch gewollt – also muss es auch zum Start und in den Folgejahren auskömmlich mit Finanzmitteln ausgestattet werden, so der WBO. Denn die Kosten und damit der Zuschussbedarf werden stetig steigen. „Die Dieselkosten und auch die sonstigen Kosten bleiben auf einem beständigen Hoch, die Inflation treibt die Personalkosten – das wird den Bestandsverkehr in den nächsten Jahren immens verteuern“, führte Yvonne Hüneburg aus.
„Einer allgemeinen Vorschrift bedarf es auch in Deutschland“, betonte sie. „Nur so können alle Unternehmen, die heute schon ÖPNV-Leistungen im Land erbringen, den Status quo der Verkehre erhalten.“ Abschließend erklärte Yvonne Hüneburg: „Wer bestellt, bezahlt und wer beschließt, muss sich um eine rechtlich saubere Umsetzung kümmern.“