Der Versicherungsmakler für Omnibusunternehmen habe gemeinsam mit den Versicherungen eine Regelung gefunden, nach der Busse auch ohne amtliche Abmeldung ab sofort von den Kfz-Versicherungskosten weitgehend befreit sind. „Damit reagieren wir auf die Situation, dass aktuell viele Busbetriebe versuchen, bei der Kfz-Zulassungsstelle ihre Busse abzumelden, um dort auf verschlossene Türen zu stoßen“, erklärte Thomas Dittmeier, Geschäftsführer der Dittmeier Versicherungsmakler GmbH.
Die wichtigsten Punkte der Regelung:
- Sofern möglich, sollten Busse ab dem Zeitpunkt, zu dem sie nicht mehr eingesetzt werden können, amtlich stillgelegt werden. Bei Reisebussen kommt neben der Einsparung der Versicherung noch die Ersparnis bei der Kfz-Steuer hinzu.
- Falls eine amtliche Abmeldung nicht mehr möglich ist, weil zum Beispiel die Zulassungsstelle geschlossen ist, reicht eine Nachricht per Mail/Fax mit den ruhenden Fahrzeugen und dem Zeitpunkt, ab wann die Fahrzeuge nicht mehr eingesetzt werden können. Diese Fahrzeuge gelten dann als intern stillgelegt.
- Die Regelung für Beitragsgutschriften ohne amtliche Abmeldung gilt je Versicherung etwas verändert.
- Sowohl amtlich als auch intern stillgelegte Busse erhalten für die Dauer der Standzeit eine Ruheversicherung, so dass diese gegen die wichtigsten Risiken versichert gelten.
Zeige sich eine Versicherung wenig kulant, sollten auch Busunternehmen, die keine Kunden von Dittmeier sind, auf die von Dittmeier ausgehandelten Regelungen pochen. Gegebenenfalls könnte der Versicherungsmakler auch eingreifen.
Detaillierte Informationen erhalten Interessierte unter http://www.dittmeier.de. (ts)