Die Kreise und kreisfreien Städte sollen diese Finanzhilfen unverzüglich an die Verkehrsunternehmen weiterleiten, um Liquiditätsengpässe zu vermeiden, gab das nordrhein-westfälische Verkehrsministerium bekannt. Denn mit seiner Entscheidung verbinde das Verkehrsministerium die Erwartung, dass die Mittel nicht nur konzessionierten Unternehmen zugutekommen. Vielmehr seien diese ausdrücklich aufgefordert, die Mittel auch zur Sicherstellung der Liquidität ihrer Subunternehmer zu verwenden.
Der Verband Nordrhein-Westfälischer Omnibusunternehmen e.V. (NWO) begrüßt diese wichtige Maßnahme. Nun müsse aber auch sichergestellt werden, dass die Finanzmittel bei den Auftragsunternehmen ankommen. Denn sie sind die gefährdetsten Glieder eines ÖPNV-Systems, dessen Zusammenbruch auch für die Gesundheit der Gesamtwirtschaft schwerwiegende Folgen hätte. „Trotz Corona-Krise dürfen wir nicht vergessen, dass weitere, große Herausforderungen unser Handeln erfordern. So wird die Energie- und Klimawende, die fraglos für unsere Zukunft existenziell wichtig ist, ohne das Zutun des privaten Omnibusgewerbes nicht zu schaffen sein. Auch aus diesem Grund, muss der nun akut drohende Zusammenbruch vieler klein- und mittelständischen Betriebe unbedingt verhindert werden. Daher ist jeder Euro, der in das Überleben unserer privaten Omnibusunternehmen investiert wird, eine Investition in eine bessere Zukunft“, erklärte NWO-Geschäftsführer Christian Gladasch. (ts)