Eine Gerichtssprecherin bestätigte der Deutschen Presse-Agentur entsprechende Angaben des BSK. Die KVG hatte es 2014 untersagt, sogenannte E-Scooter in den Bussen mitzunehmen. Das Gericht bejahte zwar grundsätzlich einen Anspruch auf Beförderung der Elektromobile. Die Sicherheitsinteressen aller Fahrgäste hätten demgegenüber aber Vorrang.
Die KVG ist nach dem Urteil auch nicht dazu verpflichtet, eigene Sicherungssysteme für Elektromobile in den Bussen zu installieren. Vielmehr müsse der Gesetzgeber entsprechende Vorschriften erlassen, damit bundesweit einheitliche Sicherungssysteme in Bussen und Bahnen angebracht werden.
„Natürlich sind wir jetzt erst einmal enttäuscht, werden uns aber weitere Schritte vorbehalten", sagte für den Behindertenverband dessen Verkehrsexpertin Heike Witsch. „Wir bereiten gerade eine Petition vor, die zum Ziel hat, diesen diskriminierenden Beförderungsausschluss zu klären und Voraussetzungen zu schaffen, dass alle Menschen mit ihren Hilfsmitteln in ÖPNV-Fahrzeugen mitfahren können." (dpa)