Wird der neue Corona-Ergänzungs-Schutz abgeschlossen, besteht in allen Sparten der Hauptversicherung Versicherungsschutz bei einer Reisewarnung des Auswärtigen Amtes aufgrund Covid-19. Auch Quarantäne ist nun abgesichert, sofern es sich um eine persönliche und individuell von einer Behörde angeordnete Maßnahme handelt. Damit zählt diese nicht nur zu den versicherten Ereignissen, die zum Reiserücktritt beziehungsweise Reiseabbruch berechtigen, sondern es werden darüber hinaus auch gegebenenfalls anfallende Unterkunftskosten bis 1.000 Euro erstattet.
Ebenso abgesichert ist der Reisende beispielsweise nun, wenn ihm seine Beförderung im Zuge von Covid-19-bezogener Maßnahmen durch berechtigte Dritte untersagt wird (Beispiel: Vor Abfahrt des Busses wird beim Kunden eine erhöhte Körpertemperatur gemessen. Aufgrund der erhöhten Temperatur verweigert das Busunternehmen die Beförderung).
Auch bei einer entsprechenden Verweigerung der Einreise muss der Reisende zumindest nicht mehr um sein Geld fürchten, da auch hier der neue Ergänzungs-Schutz Covid-19 greift (Analog zu vorherigem Beispiel: Aufgrund der Messung einer erhöhten Temperatur verweigert der Grenzbeamte dem Kunden die Einreise).
Die Prämien wurden entsprechend angepasst und liegen altersunabhängig bei 13 Euro mit Selbstbeteiligung respektive 15 Euro ohne Selbstbeteiligung.
Covid-19-Schutz in Jahres-Police integrierbar
Auch bei einer bereits bestehenden Jahres-Versicherung kann der Ergänzungs-Schutz bis spätestens 30 Tage vor Reisebeginn hinzu gebucht werden. Werden Jahres-Reiserücktritts-Versicherung oder RundumSorglos-Jahresschutz (inkl. Reiserücktrittversicherung) neu abgeschlossen, kann der Jahres-Ergänzungs-Schutz Covid-19 für 17 Euro mit und für 19 Euro ohne Selbstbehalt unabhängig von Destination und Zielort abgeschlossen werden.
Grundsätzlich kann der Schutz wie bisher auch zu jeder Versicherung mit den Bestandteilen Stornokosten- und/oder Reiseabbruch-Versicherung abgeschlossen werden. Die Erkrankung an Covid-19 als versichertes Ereignis in allen Sparten stellt nach wie vor einen wichtigen Bestandteil der Versicherung dar. Als Leistungsnachweis reicht ein positives Testergebnis zum Zeitpunkt der Stornierung aus.
Mehr zu Reiseversicherungen lesen Sie in der Printausgabe der OMNIBUSREVUE in Heft 3-4.2021, das am 25. Februar erscheint.