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ERV mit erweitertem Reiseschutz für den Deutschland-Urlaub

12.05.2015 17:22 Uhr
ERV Reiseversicherung
© Foto: ERV

Ab sofort bietet die ERV (Europäische Reiseversicherung) ihre bisherigen Deutschland-Produkte mit neuen Zusatzleistungen für Gast und Gastgeber an, die direkt von Hoteliers, Ferienhausanbietern, Zimmervermittlungen oder Tourismusorganisationen offeriert werden können.

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Das Unternehmen reagiert damit auf die veränderten Kundenbedürfnisse und setzt auf zielgruppenspezifische Erweiterungen. Die Storno-Versicherung der ERV enthält eine Stornokosten- und eine Reiseabbruch-Versicherung sowie ab sofort einen Mobiliar- und Schlüssel-Schutz. Das heißt, verliert der Versicherte etwa den Schlüssel der gemieteten Unterkunft, erstattet die ERV die Kosten für den Ersatzschlüssel, den Schlüsselnotdienst oder sogar den Austausch von Schlössern und Schließanlagen. Auch für entstandene Schäden an Möbeln übernimmt die ERV den Schadensersatz. Gibt es während der Reise eine Panne oder einen Unfall mit dem eigenen Auto, erstattet der Spezialversicherer nicht mehr nur Mietwagenkosten, sondern auch die Kosten für nicht genutzte Reiseleistungen. Mit der Aufnahme weiterer Rücktrittsgründe sind die Urlauber noch umfangreicher abgesichert. So werden zum Beispiel die Stornokosten jetzt auch im Fall von psychischen Erkrankungen übernommen.

Die erweiterte StornoPlus-Versicherung beinhaltet darüber hinaus noch eine Krankenrücktransport- und eine Reisegepäck-Versicherung plus den Fahrrad-Schutz. Sprich, im Fall der Fälle übernimmt die ERV die Organisation und die Kosten für den Rücktransport in die Heimat, da hier die gesetzliche Krankenversicherung nicht greift. Zusätzlich kommt die ERV für den Schaden auf, wenn beispielsweise im Urlaub der Koffer oder das Handy gestohlen werden. Und geht unterwegs bei einem Unfall etwas am Fahrrad kaputt, trägt die ERV die Reparaturkosten oder erstattet bei Diebstahl den Zeitwert des Rades.

Für alle Kunden der ERV gibt es zusätzlich den Service der „Telefonischen Stornoberatung". Neben den gesetzten Stornofristen ermitteln ERV-Experte und Kunde gemeinsam im Gespräch – auch in Abstimmung mit unabhängigen Reisemedizinern – Möglichkeiten, die Reise im Krankheitsfall noch zu retten. Storniert der Kunde auf Empfehlung des Service-Teams vorerst nicht und er kann die Reise dann doch nicht antreten, trägt die ERV die erhöhten Stornogebühren.

Im Rahmen der neuen Klartext-Initiative wurden die Versicherungsbedingungen für die oben genannten Produkte für den Kunden noch verständlicher formuliert. Weitere Informationen gibt es auf http://www.reiseversicherung-deutschland.de. (ah)

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