Für Deutschland gelte bezüglich der Reifenvorschriften, dass diese situativ bei winterlichen Bedingungen in Kraft treten. So müssen Fahrzeuge unter 3,5 Tonnen Gesamtgewicht seit dem 1. Januar 2018 mit Reifen mit dem Alpine-Symbol (3PMSF-Reifen) an allen Achspositionen ausgestattet sein. Fahrzeuge über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht müssen mit Reifen mit dem Alpine-Symbol (3PMSF-Reifen) an den Radpositionen der permanent angetriebenen Achsen ausgestattet sein. Spätestens ab 1. Juli 2020 sind auch für die vorderen Lenkachsen mit dem Alpine-Symbol gekennzeichnete Reifen Pflicht. Unter winterlichen Bedingungen gelte dies auch für ab dem 1. Januar 2018 hergestellte Reifen. M+S-Reifen, die vor dem 1. Januar 2018 produziert wurden, werden bis einschließlich 30. September 2024 als geeignete Winterausrüstung akzeptiert.
Schneeketten seien bei entsprechender Beschilderung erlaubt. Spikereifen sind allerdings verboten, schreibt Continental. Eine Ausnahme dieser Regelung bestehe lediglich für die Strecke über das Kleine Deutsche Eck.
Bei Nichtbeachtung drohen Geldbußen
Wer sich nicht an die Vorschriften halte, dem drohen unter anderem 60 Euro Geldbuße für nicht angepasste Bereifung oder 80 Euro Strafe bei Behinderung wegen unpassender Bereifung. Noch teurer werde es, wenn Busse wegen unpassender Bereifung eine Gefährdung oder im schlimmsten Fall sogar einen Unfall verursachen. Dann drohen dem Fahrer 100 bis 120 Euro Geldbuße sowie ein Punkt in Flensburg.
Eine Übersicht über die Vorschriften zur Winterausrüstung von Lkw und Bussen in vielen anderen europäischen Ländern finden Sie als pdf unter Downloads weiter unten.
(ts)
- Vorschriften Winterausrüstung_Continental (634.7 KB, PDF)