Darin ist etwa festgeschrieben, welche Entschädigungen gezahlt werden müssen, wenn sich der Bus erheblich verspätet, ausfällt, wenn das Gepäck verloren geht oder ein Unfall passiert. Uneingeschränkt gelte die Verordnung laut Europäischem Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) bei Strecken über 250 Kilometern Länge, wenn es sich um einen Linienverkehr mit festen Fahrplänen und Haltestellen handelt und sich Ankunfts- oder Abfahrtsort in einem EU-Land, Island, Norwegen oder Liechtenstein befinden.
Das EVZ hat eine Broschüre herausgegeben, in denen die Rechte der Buspassagiere erklärt werden. Sie kann auf der Website des EVZ unter https://www.evz.de/de/apps-und-publikationen/broschueren/ heruntergeladen werden. (ts)