Fahrgastrechte: Folgeabschätzung gefordert

04.06.2009 14:53 Uhr
Fahrgast
Der Geltungsbereich der künftigen Fahrgastrechte soll eingeschränkt werden
© Foto: Volvo

Die europäischen Verbände des Personen- und Reiseverkehrs fordern die EU-Verkehrsminister auf, von der Kommission eine gründliche Folgeabschätzung der künftigen Fahrgastrechte zu verlangen.

Die vier Verbände ECTAA, ETOA, UITP und IRU, die Unternehmen des Personen- und Reiseverkehrs repräsentieren, möchten den Stadt-, Intercity- und Regionalverkehr von den künftigen Fahrgastrechten ausgenommen wissen. Der vorliegende Vorschlag sei widersinnig, wenn man die integrierten lokalen und regionalen öffentlichen Verkehrsnetze betrachte, die die umweltverträgliche Mobilität der EU-Bürger sicherten. Die EU-Verkehrsminister sollten von der Kommission eine echte Folgenabschätzung einfordern, die alle Kosten und betriebswirtschaftlichen Auswirkungen beachte, die sich ergäben, führe man die vorgeschlagenen Regelungen ein. Nur dann könne es eine sachlich fundierte Debatte geben, bevor Entscheidungen getroffen würden, so die Verbände. Sie wiederholen ihre Forderung nach umsetzbaren Lösungen, die einen fairen Kompromiss zwischen den Interessen der Fahrgäste und denen der Verkehrsbetriebe bilden. Vor allem gehe es um Die hohe Gefährdungshaftung der Verkehrsbetriebe bis zu 220.000 Euro pro Passagier im Falle eines Unfalls Die hohen Haftungsgrenzen bei Beschädigung oder Verlust von Passagiergepäck Die fehlende Transparenz bei der Verantwortung von Verkehrsunternehmen und Terminalbetreibern, mobilitätseingeschränkten Personen zu helfen. Die Haftung von Verkehrsbetrieben bei Überbuchung oder Verspätung

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