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Flensburg: Weniger Punkte, höhere Bußgelder

29.11.2012 13:37 Uhr
Ramsauer, Punkte-Tacho, Punktesystem
© Foto: BMVBS

Die Punktereform, die zum 1. Februar 2014 in Kraft treten soll, bringt einige Änderungen mit sich.

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Für Delikte wie das Einfahren in Umweltzonen ohne Plakette oder Beleidigungen, die keinerlei Auswirkungen auf die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer haben, fallen keine Punkte an. Auch Punkte, die Autofahrer vor der Reform für solche Verstöße kassiert haben, werden dann gelöscht. Dafür werden die Bußgelder an einigen Stellen angehoben.

Bisher gibt es prinzipiell ab einem Bußgeld von 40 Euro immer Punkte in Flensburg. Ab 2014 steigt diese Grenze auf 70 Euro – eingetragen wird dann aber nur, was in der Liste der besonders gefährlichen Verstöße genannt ist. Deshalb werden einige Bußgelder angehoben, zum Beispiel beim verbotenen Telefonieren am Steuer oder dem Nichtanschnallen von Kindern im Auto. Andere Delikte werden dagegen nur deshalb teurer, um den Wegfall der Punkte zu kompensieren. Für das Einfahren in eine Umweltzone ohne Plakette sind dann 80 Euro fällig. Diese Verdopplung hält der ADAC für unverhältnismäßig. „Die Punktereform darf nicht zum Anlass genommen werden, Verstöße ohne Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit härter zu bestrafen“, kritisiert ADAC Generalsyndikus Werner Kaessmann in der aktuellen ADAC Motorwelt.

Kritik übt der Club auch daran, dass es zukünftig nicht mehr möglich sein soll, durch freiwillige Seminare Punkte abzubauen. „Das ist nicht nachvollziehbar, dieser Anreiz des bisherigen Systems hätte im Interesse der Verkehrssicherheit übernommen werden sollen“, so Kaessmann. Weitere wichtige Änderungen: Die Punkte-Höchstgrenze wird bei acht liegen, nicht wie bisher bei 18 Punkten. Dabei kann es im Höchstfall drei Punkte für Straftaten mit Fahrerlaubnisentzug geben. Zwei Punkte drohen bei Taten mit Fahrverbot und einen Punkt gibt es für sonstige Ordnungswidrigkeiten. Stark vereinfacht werden auch die Tilgungsregeln: Neue Taten führen nicht mehr zur Fristverlängerung der alten Eintragungen, vielmehr gelten dann starre Fristen. Ordnungswidrigkeiten sollen zwei Jahre, mit Regelfahrverbot fünf Jahre stehen bleiben. Straftaten werden für fünf Jahre eingetragen, bei einer Entziehung der Fahrerlaubnis beträgt die Frist zehn Jahre. Eine Infografik des ADAC zum Thema kann unten im Download-Kasten heruntergeladen werden. (ah)

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