Darüber berichtet der Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer (WBO), Als Gruppe werden mehr als acht Jugendliche definiert, der Fahrer nicht inbegriffen. Zielsetzung ist der Schutz von Kindern und Jugendlichen. Da es vor einigen Jahren in Frankreich an einem dieser besonders verkehrsstarken Ferienwochenenden zu einer Serie von tragischen Todesfällen gekommen ist, versucht man, den Transport von Jugendlichen auf verkehrsgünstigere Tage umzulenken.
Das Fahrverbot besteht am Samstag, 2. August 2014, von 0 bis 24 Uhr. Es erstreckt sich auf das gesamte französische Straßennetz. Gestattet ist lediglich die Beförderung innerhalb des Ausgangsdepartements sowie dessen angrenzenden Nachbardepartements (falls sich derjenige bereits in Frankreich befinden). Für Busse, die unmittelbar aus dem Ausland kommen, ist eine Beförderung nur innerhalb des zuerst in Frankreich erreichten Departements zulässig. Paris und die Departements Hauts-de-Seine, Val-de-Marne, Seine-Saint-Denis werden als ein Departement betrachtet. Der Flughafen Roissy-Charles-de-Gaulle zählt mit zu folgenden Departements: Val-d’Oise, Seine-Saint-Denis und Seine-et-Marne. Der Flughafen Orly zählt mit zu folgenden Departements: Val-de-Marne und Essonne. Ausnahmen werden laut WBO nicht erteilt. (ah)