Der NWO führte einen Musterprozess bezüglich der Verlängerung von Omnibusführerscheinen vor dem Nachweis der 35 Stunden Weiterbildung vor dem Verwaltungsgericht (VG) Arnsberg. Es gab dem Landesverkehrsministerium recht, das in einem Erlass Folgendes den Straßenverkehrsämtern vorgeschrieben hatte: Die Omnibusführerscheine werden für fünf Jahre verlängert; ein Eintrag der Schlüsselzahl 95 erfolgt nicht. Der Fahrer ist darauf hinzuweisen, dass er nur bis zum 10. September 2013 Personen gewerblich befördern darf. Spätestens bis dahin muss der Fahrer eine Weiterbildung von 35 Stunden nachweisen. Bei der erstmaligen Eintragung der Schlüsselzahl 95 sollte möglichst versucht werden, die Fristen der Schlüsselzahl 95 und der Gültigkeitsdauer der Omnibusführerscheine zu harmonisieren. Mit Einverständnis des Fahrers kann hierzu die Gültigkeitsdauer der Führerscheine verkürzt werden oder eine Verkürzung der Laufzeit der Schlüsselzahl erfolgen. In seiner Begründung führte das VG Arnsberg aus, dass die Fünf-Jahresfrist die regelmäßige Frist sei. Eine kürzere Befristung dürfte allenfalls unter dem Blickwinkel fahrerlaubnisrechtlicher Besonderheiten, insbesondere im Hinblick auf die Kraftfahreignung, zulässig sein. Demgegenüber sei das vom NWO vorgebrachte Motiv, die Weiterbildungsvorgaben bis 2015 hinauszuzögern, kein für eine kürzere Laufzeit des Führerscheines anerkennenswerter Belang. Will ein Fahrer die Ablaufdaten seines Führerscheines und der Ziffer 95 harmonisieren, hat er demnach zwei Möglichkeiten: Er kann erstens ausnahmsweise in 2013 auch die sonstigen Voraussetzungen für die Verlängerung des Führerscheines (gesundheitliche Untersuchungen usw.) nachweisen. Dann wird ihm der Führerschein für die gleiche Zeit verlängert, wie die Ziffer 95 Gültigkeit hat. Die zweite Möglichkeit ist, dass er die Ziffer 95 nur bis zum Ablaufdatum des Führerscheines eintragen lässt. Er müsste dann bis zum Ablaufdatum des Führerscheines weitere 35 Std. an Weiterbildung vorweisen. (akp)
Führerscheinverlängerung: NWO verliert Musterprozess
Entscheidung im Musterprozess zur Führerscheinverlängerung: Das Verwaltungsgericht Arnsberg folgt der Meinung des Landesverkehrsministeriums.