Im Fall wurde der linke von drei Fahrstreifen gesperrt, auf den beiden anderen galten Tempolimits von 80 und 60 km/h. Einen Autofahrer focht die Sperrung nicht weiter an. Er wechselte auf die linke Spur und wurde mit 123 km/h geblitzt. Er bekam ein erhöhtes Bußgeld von 485 Euro und zwei Monate Fahrverbot aufgebrummt.
Vor dem Oberlandesgericht Celle unterlag der geblitzte Fahrer. Er hatte gegen die Höhe des Bußgelds und das Fahrverbot geklagt. Unter anderem führte er an, auf gesperrten Fahrstreifen gebe es kein Tempolimit.
Das sei zwar richtig, gab das Gericht zu, dennoch sei nicht nur die Regelgeldbuße von 90 Euro wegen Fahrens auf gesperrten Fahrstreifen fällig geworden. Die drastischen Sanktionen seien nötig, weil es besonders gefährlich sei, mit 123 km/h auf einem gesperrten Fahrstreifen zu rasen. So hätten zum Beispiel Bauarbeiter gefährdet werden können.
Oberlandesgericht Celle
Aktenzeichen 1 Ss (OWi) 11/19)
(tc)