Fahrzeuge, die keine beziehungsweise eine rote oder gelbe Plakette haben, werden ausgeschlossen, teilte das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg am Donnerstag mit. In Stuttgart gilt schon ab Anfang nächsten Jahres ein Fahrverbot für Fahrzeuge der Schadstoffgruppen eins (ohne Plakette), zwei (rote Plakette) und drei (gelbe Plakette). Ausnahmegenehmigungen werden künftig nur noch erteilt, wenn die Fahrzeuge technisch nicht nachgerüstet werden können. "Dies ist ein weiterer notwendiger Schritt hin zu einer besseren Luftqualität in Stuttgart und den anderen Umweltzonen im Land", sagte Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne). Bislang war eine Ausnahme schon möglich, wenn der Zeitwert der Autos geringer war als die Kosten für die Nachrüstung. Weitere Voraussetzung für eine Ausnahme ist, dass dem Halter keine auf ihn zugelassenen alternativen Fahrzeuge zur Verfügung stehen und eine Ersatzbeschaffung wirtschaftlich nicht zumutbar ist beziehungsweise bei Gewerbetreibenden zu einer Existenzgefährdung führen würde. Als Nachweis muss der Halter beim Parken in Umweltzonen die Ausnahmegenehmigung von außen gut sichtbar im Fahrzeug auslegen. (ag)
Grüne Plakette wird Vorschrift im Südwesten
Ab dem 1. Januar 2013 dürfen nur noch Fahrzeuge mit grüner Feinstaubplakette die Umweltzonen in Baden-Württemberg befahren.