Europarecht und Grundgesetz sprechen dafür, den Vorrang kommerzieller Verkehre im PBefG zu erhalten. Zu diesem Schluss kommt ein Rechtsgutachten des renommierten Verwaltungsrechtler Prof. Dr. Jan Ziekow, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften. Das komplette Gutachten, das der bdo in Auftrag gegeben hat, soll im September dieses Jahres veröffentlicht werden.
Gutachten: Vorrang für kommerzielle Verkehre
Endgültiges Rechtsgutachten soll im September vorliegen.