Die Ausgleichsleistungen im Schülerverkehr sollen kommunalisiert werden. Die Mehrheit der hiervon betroffenen privaten Verkehrsunternehmen lehne dieses strikt ab. Der zuständige Arbeitsminister Lies (SPD) äußerte laut GVN sich im Vorfeld mehrfach – zuletzt noch vor zwei Wochen – öffentlich dahingehend, dass die mittelständischen Busunternehmen in Niedersachsen nicht gefährdet sind. Er sei überzeugt, dass niemand dies vorhabe. „Doch nur zwei Wochen später folgt der Generalangriff der Regierungsfraktionen von SPD und Grünen auf unser mittelständisches Gewerbe, es ist blauäugig zu glauben, dies sei nicht seit langem geplant oder gar nicht mit Minister Olaf Lies (SPD) abgestimmt“, so GVN-Landesgeschäftsführer Michael Kaiser dazu.
Am Dienstag dieser Woche hatten SPD und Grüne einen Entschließungsantrag in den Landtag eingebracht, der auf der nächsten Plenarsitzung am 16. September 2016 behandelt werden soll. Der Entschließungsantrag sieht, so der GVN, unter anderem vor, dass es den Unternehmen untersagt werden soll, unternehmerisch tätig zu werden. Dazu gehöre die eigentliche Gestaltung, Planung, Organisation und Durchführung des ÖPNV. Die im Grundgesetz verankerte Gewerbefreiheit werde durch dieses Vorhaben schlichtweg unterlaufen. Kaiser weiter: „Beide parlamentarischen Initiativen sind der Todesstoß für die mittelständische Buswirtschaft. Damit führt die rot-grüne Landesregierung eine staatliche Planwirtschaft ein, macht damit eine ganze Branche kaputt und schickt kompetente Fachkräfte in die Arbeitslosigkeit. Alteingesessene Unternehmer werden ihre Betriebe aufgeben, somit geht wertvolles Know-how einer ganzen Branche verloren. Fahrgäste und insbesondere Schüler werden einen verlässlichen und qualitativ hochwertigen ÖPNV im ländlichen Raum dann nicht mehr vorfinden.“
Ein vom GVN in Auftrag gegebenes unabhängiges Rechtsgutachten des renommierten Staats- und Verwaltungsrechtlers Prof. Dr. jur. Jörn Ipsen aus Osnabrück kommt nach Angaben des GVN zu dem für Minister Lies und die Regierungsfraktionen vernichtenden Ergebnis, dass der Gesetzentwurf gegen höherrangiges Recht verstößt. Prof. Dr. jur. Ipsen war von 2006 bis 2013 Präsident des höchsten niedersächsischen Gerichtes, des Staatsgerichtshofs in Bückeburg. Seine Expertise hat laut GVN bundesweit höchstes Gewicht. Der GVN überlegt daher nach eigenen Angaben, ob er der Empfehlung des Gutachtens nachkommt und die Europäische Kommission in Brüssel einschalten wird, „damit diesem rechtwidrigen, mittelstands- und arbeitnehmerfeindlichen Treiben der Landesregierung Einhalt geboten wird“. (ah)