Irreführende Werbung mit neuen Bussen

24.11.2009 17:36 Uhr
Paragraphen

Laut eines Urteils des Landgericht Heilbronn darf ein Omnibusunternehmen nicht mit einem modernen Fuhrpark werben, wenn dieser nicht tatsächlich dauerhaft zur Verfügung steht.

Das Landgericht Heilbronn hat in seiner Entscheidung vom 10.11.2009, Az.: 23 O 68/09 KfH, Folgendes ausgeführt: Ein Unternehmen, das mit der Abbildung eines modernen Reisebusses unter dem Hinweis wirbt, dass ein moderner Omnibusfuhrpark zur Verfügung steht, erweckt bei den angesprochenen Interessenten den Eindruck, als würde ein Bus in der abgebildeten Größe bzw. sogar mehrere Busse wie abgebildet zu einem Fuhrpark gehören, der dem Werbenden ständig zur Verfügung steht – sei es aufgrund von Eigentum, Leasing oder dauerhafter Miete. Zugleich wird mit dem Hinweis auf einen eigenen modernen Fuhrpark die Vorstellung verbunden, es handele sich um ein Unternehmen mit einer gewissen Marktbedeutung und Marktgröße. Im konkreten Fall verfügte das Unternehmen lediglich über einen 16-sitzigen Ford Transit älteren Baujahres. Weitere Busse standen weder in seinem Eigentum noch waren dauerhaft angemietet oder geleast. Für einzelne Fahrten wurde ein Bus mit Magnetschildern im Unternehmensdesign versehen. Mit der Werbung wird damit eine relevante Irreführung über Größe, Bedeutung und Marktstellung des Unternehmens hervorgerufen. Das LG Heilbronn hat entsprechend dem Antrag der Wettbewerbszentrale den Anbieter von Busreisen zur Unterlassung verurteilt. Danach darf der Unternehmer nicht mit dem Hinweis auf einen 12-Meter-Reisebus in Verbindung mit dem Hinweis auf einen zur Verfügung stehenden Omnibusfuhrpark werben, sofern ein solcher Reisebus im eigenen Fuhrpark nicht zur Verfügung steht, sondern lediglich für einzelne Busfahrten oder Busreisen angemietet wird. (Verband Nordrhein-Westphälischer Omnibusunternehmer e.V.)

MEISTGELESEN


KOMMENTARE

SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

WEITERLESEN



NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


www.omnibusrevue.de ist das Online-Portal der monatlich erscheinenden Zeitschrift OMNIBUSREVUE aus dem Verlag Heinrich Vogel, die sich an Verkehrsunternehmen bzw. Busunternehmer und Reiseveranstalter in Deutschland, Österreich und der Schweiz richtet. Sie berichtet über Trends, verkehrspolitische und rechtliche Themen sowie Neuigkeiten aus den Bereichen Management, Technik, Touristik und Handel.