Die Registrierung und die Pflicht zur Zahlung der Umsatzsteuer setzen einen Mindestumsatz über eine Million isländische Kronen (circa 7.000 Euro) voraus. Sollte diese Grenze nicht überschritten worden sein, muss der Unternehmer sich auch nicht registrieren. Weitere Details zu Voraussetzungen, Durchführung sowie zum Vorgang der Registrierung erhalten bdo-Mitglieder beim Verband. (ah)
Island: Umsatzsteuerpflicht seit 1. Januar 2016

Wie der bdo Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer berichtet, besteht seit Beginn dieses Jahres in Island die Umsatzsteuerpflicht.