Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) setzt bei der Teilnahme von Reiseveranstaltern an außergerichtlichen Schlichtungsverfahren bei Pauschalreisen weiterhin auf Freiwilligkeit. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion im Bundestag hervor, mit der sie sich nach einer Veranstaltung zur außergerichtlichen Streitbeilegung im BMJV erkundigt hatte.
Außergerichtliche Streitbeilegungsverfahren bleiben freiwillig
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hatte demnach im August Vertreter der Reisebranche und des Verbraucherschutzes zu einem Runden Tisch eingeladen. Konkrete Maßnahmen oder Vereinbarungen seien dabei nicht geplant gewesen. Keiner der beteiligten Akteure habe eine Verpflichtung zur außergerichtlichen Streitbeilegung gefordert oder zur Diskussion gestellt. „Vielmehr wurde vielfach betont, dass das außergerichtliche Streitbeilegungsverfahren freiwillig bleiben müsse“, so das Ministerium. „Diese Haltung vertritt auch das BMJV“, schreibt das Ministerium weiter.
Tourismusbranche besitzt ein funktionierendes Beschwerdemanagement
Einige Reiseveranstalter hätten zusätzlichen Bürokratie- und Personalaufwand sowie Kosten als Hindernisse für eine stärkere Beteiligung an Schlichtungsverfahren genannt und auf ihr gut funktionierendes Beschwerdemanagement verwiesen. Das Ministerium wolle nun zunächst beobachten, ob sich künftig mehr Reiseveranstalter an der außergerichtlichen Streitbeilegung beteiligen und die Zahl der Schlichtungsfälle steigt. Andernfalls werde zu gegebener Zeit über weitere Maßnahmen diskutiert.