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Ist eine "Tempo-10-Zone" zulässig?

27.11.2019 14:04 Uhr
Ist eine "Tempo-10-Zone" zulässig?
© Foto: Wolgang Kumm/picture alliance/dpa

In Berlin traute ein Anwohner seinen Augen nicht: In seiner Straße gab es eine "Tempo-10-Zone". Er wehrte sich dagegen gerichtlich.

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Eine "Tempo-10-Zone" darf es nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg nicht geben, da sich nirgendwo eine entsprechende Regelung findet, zum Beispiel in der Straßenverkehrs-Ordnung und im amtlichen Verkehrszeichenkatalog. Ein neues Verkehrszeichen – im Fall „Tempo 10“ – könne nicht einfach „erschaffen“ werden, sagten die Richter. Auch der Berliner Senat könne das nicht.

Das vorinstanzliche Verwaltungsgericht war noch anderer Ansicht: Der amtliche Verkehrszeichenkatalog sei „keine abschließende Aufzählung der zulässigen Verkehrszeichen“, fand dieses.

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg

Aktenzeichen 1 B 16.17

(tc)

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