„Da einige der von uns geforderten Veränderungen und Klarstellungen umgesetzt wurden, sehen wir den heutigen Beschluss als Schritt in die richtige Richtung“, sagte Christiane Leonard, bdo-Hauptgeschäftsführerin, am Mittwoch in Berlin. Wiederholt hatten die von der Pauschalreiserichtlinie betroffenen deutschen Tourismusverbände Bundesjustizminister Heiko Maas auf die drohenden massiven Schäden hingewiesen. Der vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz ursprünglich vorgelegte Referentenentwurf war aus Sicht des bdo praxisuntauglich und hätte zu wesentlichen Einschränkungen des touristischen Angebots in Deutschland führen können.
Zu den Verbesserungen aus Sicht der Busbranche zählen die Bewahrung des Sicherungsscheins, die Ausklammerung von Tagesfahrten aus dem Geltungsbereich sowie der Umstand, dass Einzelleistungen keine Pauschalreisen darstellen können. „Trotzdem sehen wir im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch Verbesserungsbedarf, vor allem bezüglich der Stellung der Schwarztouristik – ohne weitere Korrekturen droht hier eine erhebliche Wettbewerbsverzerrung unserer Mitgliedsunternehmen“, sagte Leonard.
Auch Michael Frenzel, Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Tourismuswirtschaft (BTW), kommentierte den Kabinettsbeschluss: „Wir freuen uns sehr, dass unsere Initiative Früchte trägt. Die Korrekturen zeigen, wie wichtig das gemeinsame und geschlossene Auftreten der Branche in dieser Sache war“, so Frenzel zur Entwicklung. „Wir gehen davon aus, dass der vom Kabinett beschlossene Entwurf die bürokratischen und finanziellen Belastungen unserer Branche reduziert und werden uns natürlich dafür stark machen, dass die erreichten Verbesserungen auch im weiteren Gesetzgebungsprozess Bestand haben werden.“ (ah)