Das Bundesamt für Güterverkehr kann Verstöße gegen die seit 11. April geltenden Lenk- und Ruhezeiten zunächst nicht mit Bußgeldern ahnden, da das deutsche Recht noch nicht an die EU-Regeln angepasst wurde. Das dazu nötige Fahrpersonalgesetz soll in Deutschland voraussichtlich Mitte Juli in Kraft treten. Nützen Fahrer und Unternehmer diese „Regelungslücke“ jedoch systematisch aus, wollen die Behörden ihre Kontrollen verstärken. Unverändert kann die Polizei die Weiterfahrt untersagen, falls ein Fahrer seine Lenkzeit überschreitet. Vorsätzliche Verstöße können zudem strafrechtlich verfolgt werden. Außerdem droht der Verlust des Versicherungsschutzes. Unter die so genannte Ahndungslücke fallen auch Bußgeldbescheide über Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten, die vor dem 11. April 2007 erfolgten, aber noch nicht rechtskräftig sind. Das heißt, es kann für den vorher erfolgten Verstoß seit 11. April kein Bußgeld mehr erhoben werden.
Kein Bußgeld für Lenkzeitverstöße
Fahrpersonalgesetz muss erst den neuen EU-Sozialvorschriften angepasst werden