Keine Gnade in Baden-Württemberg

26.02.2008 07:29 Uhr
Umweltzone
© Foto: ddp

Verstöße gegen Feinstaub-Fahrverbote werden vom ersten Tag an geahndet.

Die Feinstaub-Fahrverbote in Baden- Württemberg vom 1. März an werden laut Umweltministerin Tanja Gönner (CDU) vom ersten Tag an überwacht. „Wir haben vereinbart, dass es keine offizielle Kulanzfrist geben wird“, so Gönner. In Stuttgart, Mannheim, Ludwigsburg, Leonberg (Kreis Böblingen), Schwäbisch Gmünd (Ostalbkreis), Reutlingen, Tübingen und Ilsfeld (Kreis Heilbronn) dürfen ab 1. März nur noch Autos und Lkw fahren, die eine Umweltplakette haben. Den anderen droht ein Bußgeld von 40 Euro sowie ein Punkt in der Verkehrssünder-Datei in Flensburg. Die Polizei werde bei der Überwachung der Fahrverbote „mit Augenmaß“ vorgehen, kündigte Gönner an. „Vor allem Auswärtigen kann es entgangenen sein, dass der 1. März der Stichtag ist.“ Bei Verstößen werde dann zunächst noch „die Ermahnung im Vordergrund stehen“. Generell müssten aber alle Fahrzeuge Plaketten haben. Neben den acht Städten im Südwesten, die am 1. März zu Umweltzonen werden, plant Pleidelsheim (Kreis Ludwigsburg) die Einführung zum 1. Juli. 2009 kommen dann vermutlich Freiburg, Heidelberg, Karlsruhe, Mühlacker (Enzkreis), Pforzheim, Heilbronn, Herrenberg (Kreis Böblingen), Pfinztal-Berghausen (Kreis Karlsruhe) und Ulm hinzu.

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