Diesen Kompromiss müssen Parlament und Rat nun noch verabschieden. Bei Annullierungen von Reisen, Überbuchungen oder Verspätungen von mehr als zwei Stunden muss der Veranstalter in Zukunft eine andere Lösung zur Fortsetzung der Reise anbieten oder den Fahrgast auf andere Weise entschädigen. Wenn der Veranstalter dazu nicht in der Lage ist, hat der Gast zusätzlich zu seiner Entschädigung Anspruch auf den halben Fahrpreis – Das gilt auch, wenn er nicht die ganze Strecke mitfährt. Um gerade kleine und mittlere Unternehmen nicht mit überzogenen Schadenersatzforderungen an den Rand des Ruins zu treiben, sind die zu leistenden Entschädigungen begrenzt. So werden beispielsweise für Hotelzimmer vom Unternehmen maximal 80 Euro für höchstens zwei Nächte erstattet. Die Haftung bei Tod oder Körperverletzungen sowie bei Gepäckverlust dürfen 220.000 Euro pro Fahrgast und 1.200 Euro pro Gepäckstück nicht überschreiten. Über die genaue Summe können die Mitgliedstaaten selbst entscheiden. Weiterhin regelt der Kompromiss, dass Betreiber die Buchungen behinderter Menschen nicht mehr ablehnen dürfen sowie die Zugänglichkeit von behinderten oder in ihrer Mobilität eingeschränkten Personen. Insbesondere die Grünen zeigten sich von der Neuregelung enttäuscht. Der SPD-Europaabgeordnete Ismail Ertug äußerte zudem die Befürchtung, dass die EU-Mitgliedstaaten erst in vier Jahren mit der Umsetzung der Richtlinie beginnen und zusätzlich vier weitere Jahre Verlängerung beantragen könnten. (akp)
Kompromiss bei den Fahrgastrechten
EU-Parlament und EU-Rat haben sich auf einen Kompromiss in Sachen Fahrgastrechte geeinigt. Demnach sollen Fernbusreisenden mehr Verbraucherrechte zukommen; Busreisen unter 250 Kilometer und damit auch der Linienverkehrs werden aber ausgenommen.