Die Region beabsichtigt, direkt nach Inkrafttreten der neuen Brüsseler Verordnung am 3. Dezember 2009 von der Möglichkeit der Direktvergabe an die Üstra zum 1. Januar 2010 Gebrauch zu machen. „Zum Rechtsschutz und zur Behandlung von Interessenbekundungen von Mitbewerbern gibt es in der Veröffentlichung der Region Hannover keine Angaben“, kritisiert Dr. Recker. „Schon aus Eigeninteresse der Region Hannover wären klare Vorgaben, bis wann sich Mitbewerber melden müssen, wenn sie Interesse an dem direkt zu vergebenen Auftrag haben, und wie sie mit solchen Interessenbekundungen umzugehen gedenkt, von Vorteil“, erklärt er weiter.
Dr. Recker verweist auf das Gutachten von Rödl & Partner. Demnach ist eine Direktvergabe nicht voraussetzungslos möglich. Interessierte Mitbewerber können ein Angebot abgeben und der Aufgabenträger muss über die Angebote nach sachlichen Kriterien entscheiden. Gegen die Entscheidung können Mitbewerber die Gerichte anrufen.