Dies hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden und damit die Klage des Betroffenen auf Erteilung der entsprechenden Fahrerlaubnis abgewiesen. Im vorliegenden Fall hatte der Erkrankte die Führerscheinklassen D1, D1E, D und DE beantragt und ein Eignungsgutachten vom TÜV vorgelegt, welches bestätigt, dass er die nötige Orientierungsleistung und Reaktionsfähigkeit mitbringe. Bei einer daraufhin angeordneten fachärztlichen Begutachtung wurde ein erhöhter HbA1c-Wert von 11,2 Prozent festgestellt. Da der Wert zu hoch ist, lehnte die zuständige Behörde die Erteilung der beantragten Fahrerlaubnis ab. Dies berichtet die Deutsche Anwaltshotline.
Das Gericht bestätigte diese Entscheidung. Laut Fahrerlaubnis-Verordnung sei bei einer Diabetes-Erkrankung die Eignung für bestimmte Fahrerlaubnisklassen bei guter Stoffwechselführung ohne Unterzuckerung zwar ausnahmsweise gegeben. Bei einem HbA1c-Wert von über 7,5 Prozent sei jedoch von einer schlechten Stoffwechseleinstellung auszugehen. (tf)
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Aktenzeichen 7 K 3863/12