Alle geschäftlichen E-Mails müssen seit Jahresbeginn die so genannten Pflichtangaben für Schriftverkehr enthalten. Darauf weist der deutsche Industrie- und Handelskammertag hin. Laut einer neuen EU-Richtlinie müssten unter anderem das zuständige Registergericht und die Handelsregisternummer angegeben werden. Zudem seien sämtliche Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer sowie der Aufsichtsratsvorsitzende mit Vor- und Nachnamen aufzuführen. Das Gesetz gelte für einfache Gewerbetreibende und alle Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind. Wird die Richtlinie nicht befolgt, müssten Unternehmen mit Gebühren bis zu 2.000 Euro pro Abmahnung rechnen.
Neue E-Mail-Richtlinie
Alle geschäftlichen E-Mails müssen die Pflichtangaben für Schriftverkehr enthalten