Darauf weist der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) hin. Die Förderrichtlinie ist Teil des Forschungsprogramms des BMVI zur Automatisierung und Vernetzung im Straßenverkehr (Strategie AVF). Mit dieser Richtlinie gewährt das BMVI Unternehmen und Forschungseinrichtungen Zuwendungen für automatisiertes und vernetztes Fahren auf sogenannten digitalen Testfeldern in Deutschland. Gefördert werden Innovationen, für die in dem Forschungsprogramm genannten Schwerpunkte, die auf digitalen Testfeldern der öffentlichen Hand erprobt werden sollen.
Zu den Schwerpunkten zählen
- die Interaktion zwischen Fahrer und Fahrzeug,
- Verkehrsmanagement und Verkehrsplanung,
- Vernetzung und Datenmanagement,
- sowie gesellschaftliche Aspekte.
Mit den Forschungsvorhaben sollen insbesondere Lösungen entwickelt werden, mit denen Erkenntnisse über Mischverkehre (Interaktion mit nicht automatisiert und vernetzt fahrenden Fahrzeugen) sowie über Anwendungsreife und den Wirkungsgrad unterschiedlicher Automatisierungs- und Vernetzungskomponenten erlangt werden. Bedingung ist, dass die zu fördernden Vorhaben im Vergleich zu bereits vorhandenen Lösungen einen deutlichen Innovationsfortschritt darstellen. Zudem werden nur solche Vorhaben gefördert, die ohne Zuwendungen nicht oder nicht in dem notwendigen Umfang durchgeführt werden können. Die geförderten Forschungsvorhaben sollen schließlich auch mit einem hohen technischen oder wirtschaftlichen Risiko verbunden sein. Die Förderrichtlinie richtet den Fokus auf die anwendungsorientierte Forschung und eine erhöhte Vernetzung von Unternehmen der Privatwirtschaft mit Forschungseinrichtungen (Verbundforschung). Antragsberechtigt sind laut bdo Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte in Deutschland. (ah)