Neuer Vorschlag zur EU-Pauschal- und Bausteinreisen-Richtlinie angenommen

09.07.2013 16:22 Uhr
EU Fahne
© Foto: Michael Kappeler/ddp

Die Europäische Kommission hat am 9. Juli 2013 ihren neuen Vorschlag für eine überarbeitete Pauschalreiserichtlinie angenommen.

Der Vorschlag wurde gemeinsam mit einer Mitteilung angenommen, die die wesentlichen Änderungen erklärt. Die Kommission betont, dass sie mit dem neuen Vorschlag faire Wettbewerbsbedingungen zwischen den verschiedenen Anbietern herstellen will. So wird konkret festgelegt, welche Reiseangebote von der neuen Pauschal- und Bausteinreisen -Richtlinie umfasst werden sollen. Neu ist insoweit, dass mehr Reiseformen als bisher vom Pauschalreiserecht erfasst werden: So sollen zum Beispiel die so genannten Durchklick-Angebote (Bausteinreisen) von der Richtlinie umfasst sein, wenn sie in einem Buchungsvorgang von einer Vertriebsstelle aus gebucht werden oder aber zu einem Gesamtpreis angeboten oder berechnet werden. Damit soll den neuen Möglichkeiten der Reisebuchungen über das Internet Rechnung getragen werden. Geschäftsreisen sind von dem Vorschlag der Kommission dagegen ausdrücklich ausgenommen.

Die Möglichkeit der Beschränkung des Angebots auf eine Mindestteilnehmerzahl hat die Kommission beibehalten und damit der diesbezüglichen Forderung des RDA Internationalen Bustouristik Verbandes entsprochen: Über die Wichtigkeit dieser gerade für Gruppenreisenveranstalter essentiellen Möglichkeit hatte der RDA, unterstützt von IBV und EACT, die Kommission bei zahlreichen Gesprächen in Brüssel und Straßburg aufgeklärt. Auch wird die Möglichkeit der Preiserhöhung beibehalten, wofür sich der RDA ebenfalls bei der Kommission eingesetzt hatte, dies allerdings nur unter bestimmten Bedingungen und beschränkt auf zehn Prozent des Reisepreises. Im jetzt anstehenden Gesetzgebungsverfahren der EU-Gremien will sich der RDA weiterhin intensiv für die Durchsetzung der Interessen seiner Reiseveranstalter-Mitglieder einsetzen. Den Entwurf der neuen Pauschalreiserichtlinie und die dazu von der Kommission herausgegebene Information finden Mitglieder auf der RDA-Homepage in dem Bereich „Politik“. Nach rechtlicher Überprüfung des umfangreichen Richtlinienvorschlags durch die Rechtsberater des RDA, RA Prof. Dr. Bartl und RAin Bech-Schröder, die das EU-Gesetzgebungsverfahren auch bereits seither, unterstützt durch Sandra van de Walle, Leiterin RDA-Repräsentanz in Brüssel, begleitet haben, werden die RDA-Mitglieder zeitnah über die Einzelheiten unterrichtet. Ergänzende Informationen finden sich auch unter: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-13-663_de.htm. (ah)

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