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Neues Mautsystem in Tschechien – ergänzende Informationen

25.11.2019 09:45 Uhr
Neues Mautsystem in Tschechien – ergänzende Informationen
© Foto: Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer e.V.

Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) gibt bekannt, dass es seitens des alten Mautbetreibers nun einige Neuigkeiten zum Umgang mit den alten Mautboxen gibt.

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Für die Rückgabe der Mautbox und damit die Kaution beziehungsweise das Restguthaben ausgezahlt werden kann, müssen folgende Hinweise beachtet werden, schreibt der bdo. Die alten bzw. die derzeit noch bis Ende November aktuellen Mautboxen können entweder bei den Distributionsstellen oder bei den Kontaktstellen zurückgegeben werden. Hierfür werden – sollte der Fahrzeugschein nicht im Original vorliegen – der Personalausweis oder der Reisepass benötigt. Außerdem muss für das unter dem Namen der Firma registrierte OBU auch ein beglaubigter Handelsregisterauszug oder eine Gewerbebescheinigung vorliegen. Zudem können die Mautboxen per Post zurückgesendet werden. Bei einer Post-Pay-Mautbox seien hierzu keine weiteren Dokumente erforderlich. Bei einer Pre-Pay-Mautbox müsste hingegen der Rückerstattungsantrag für die Kaution und den Kredit sowie eine Kopie der Fahrzeugdokumente beigefügt werden.

Für die Kaution und das Guthaben ergeben sich folgende Regelungen: Wurden die Kontodaten beim Erwerb der Box hinterlegt oder mit einer Bankkarte bezahlt, werde die Kaution und gegebenenfalls das Restguthaben auf dieses Konto überwiesen. Wurde die Mautbox hingegen in bar bezahlt, erfolgt die Rückerstattung auf das beim Rückerstattungsantrag angegebene Bankkonto.

Alle alten Boxen können noch bis spätestens 31. Mai 2020 an die zentrale Sammelstelle zurückgegeben werden, schreibt der bdo. (ts)

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