Dies geht aus zahlreichen Medienberichten hervor. Beim Streckenradar werden die vorbeifahrenden Fahrzeuge zu Beginn und am Ende eines vorgegebenen Streckenabschnitts erfasst. Daraus wird die durchschnittliche Geschwindigkeit berechnet. War das Fahrzeug zu schnell unterwegs, wird es geblitzt.
Der Deutsche Verkehrsgerichtstag (VGT) hatte sich bereits vor fünf Jahren für einen Modellversuch in einem Bundesland ausgesprochen und mehrere Bedingungen formuliert: Das Streckenradar soll nur auf Strecken mit Unfallhäufung zulässig sein. Die erhobenen Daten dürfen ausschließlich für die Geschwindigkeitsüberwachung verwendet werden; eine Verknüpfung mit anderen Registern und Daten ist unzulässig. Sofern kein Tempoverstoß vorliegt, müssen die Fahrzeugdaten sofort automatisch und spurlos gelöscht werden. Zugriffe auf die Daten während der Messung sind auszuschließen. Ein gut sichtbares Hinweisschild soll den überwachten Streckenabschnitt ankündigen. (ah)