Die Linkspartei/PDS zweifelt an der Verfassungsmäßigkeit des vom Brandenburger Landtags verabschiedeten ÖPNV-Gesetzes. Wie der Tagesspiegel online berichtet, wies Verkehrsexpertin Anita Tack darauf hin, dass der ÖPNV seit 2005 eine freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte sei. Im neuen Gesetz sei festgeschrieben worden, dass zum ÖPNV auch die Schülerbeförderung gehöre, die aber eine Pflichtaufgabe des Landes sei. „Aus unserer Sicht ist dies verfassungsrechtlich bedenklich“, so Tack, die eine Überprüfung veranlassen will.
Auch hinsichtlich der finanziellen Zuweisungen für die Schülerbeförderung bestünden bedenken. Die Mittel sollen nicht wie bisher an die Verkehrsunternehmen gezahlt werden, sondern in den Pauschalbetrag fließen, den die Landkreise erhalten, um den ÖPNV zu finanzieren. Dies wäre jedoch keine Ausgleichszahlung mehr, sondern ein Zuschuss, der eventuell nicht mit dem EU-Beihilferecht vereinbar sei.