Der Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages hat am Mittwoch, 5. November, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes gebilligt, durch den das Deutschlandticket bis 2030 gesichert werden soll. Ursprünglich hatte der Gesetzentwurf der Bundesregierung eine Verlängerung des Deutschlandtickets nur bis Ende 2026 vorgesehen. Der Ausschuss verlängerte jedoch die im Entwurf festgelegte Gültigkeit bis Ende 2030 durch die Annahme eines Änderungsantrages der Koalitionsfraktionen mit deren Stimmenmehrheit. Er folgte damit dem Beschluss der Verkehrsministerkonferenz vom 18. September dieses Jahres und der Gegenäußerung des Bundesrates zum Gesetzentwurf. Gebilligt wurde mit Stimmen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD also nun die geänderte Fassung des Entwurfs.
Fortführung des Deutschlandtickets bis 2030
Gegen diesen Entwurf stimmten die AfD- und die Linksfraktion; die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich der Stimme. Die Fortführung des Deutschlandtickets bis 2030 wurde prinzipiell allerdings von allen Fraktionen begrüßt. Die AfD wies darauf hin, dass die starke Nutzung des Tickets vor allem an Wochenenden bereits zu einer Überlastung des ÖPNV geführt habe. Grüne und Linken halten die Kosten des Deutschlandtickets für zu hoch. Die Grünen fordern deshalb nicht nur eine Rückkehr zum ursprünglichen Preis von 49 Euro, sondern auch die Einführung eines ermäßigten Sozialtickets. Einen entsprechenden Antrag der Grünen lehnte der Verkehrsausschuss mit den Stimmen aller anderen Fraktionen ab. Die Linken sehen selbst den Preis von 49 Euro als zu hoch an. Vor allem gelegentliche Nutzer des ÖPNV würden so nicht motiviert, auf den Gebrauch ihres Autos zu verzichten.
Kostenindex soll ab 2027 greifen
Der Bundestag wird den Gesetzentwurf voraussichtlich am Freitag in zweiter und dritter Lesung beraten und verabschieden. Ab dem kommenden Jahr soll der Preis des Deutschlandtickets von aktuell 58 Euro auf 63 Euro pro Monat steigen. Ab 2027 soll der Preis des Tickets dann anhand eines zu erarbeitenden Kostenindexes ermittelt werden, der zum Beispiel Lohn- und Energiekosten berücksichtigt. Bund und Länder werden sich gemäß der Gesetzesvorlage in den kommenden fünf Jahren mit jeweils 1,5 Milliarden Euro pro Jahr an der Finanzierung des Tickets beteiligen, um die zu erwartenden Mindereinnahmen der Verkehrsunternehmen auszugleichen. Zudem soll ein angepasster Verwendungsnachweis eingeführt werden, „der eine Nachweisführung unabhängig von der von den Ländern noch zu bestimmenden Ausgleichssystematik sicherstellt“.