Zu diesen beiden Punkten hat sich der Landesverband Bayerischer Omnibusunternehmen nun erkundigt, worüber der Verband Nordrhein-Westfälischer Omnibusunternehmen kürzlich in einem Rundschreiben informiert hat.
Nach Auskunft der Asfinag Mautservice beträgt die maximale Gültigkeitsdauer, je nach Vertragsart, im Post-Pay-Verfahren fünf Jahre, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Ausgabe an den Kunden. Im Pre-Pay-Verfahren ist es zwei Jahre gültig, gerechnet ab dem Zeitpunkt der jeweils letzten Aufladung eines Mautguthabens.
Das Mautguthaben auf der GO-Box im Pre-Pay-Verfahren kann maximal zwei Jahre lang nach der letzten Aufladung verwendet werden. Eine Abbuchung der Maut ist danach nicht mehr möglich, das Mautguthaben ist zu diesem Zeitpunkt jedoch noch nicht verfallen.
Zwei Monate vor dem Ablauf der Zweijahresfrist gibt die GO-Box beim Durchfahren einer Mautabbuchungsstelle ein akustisches Warnsignal durch einen zweimaligen Signalton ab. Das Guthaben auf der GO-Box verfällt endgültig erst fünf Jahre nach der letzten Aufladung (also drei Jahre nach Ablauf der Gültigkeitsdauer). Es sei denn, dass innerhalb dieses Zeitraums ein weiteres Mautguthaben aufgeladen, die GO-Box zurückgegeben wird oder es zu einer Vertragsveränderung kommt.
Mit einer erneuten Aufladung innerhalb dieses Zeitraums wird das auf der GO-Box vorhandene Gesamtguthaben (Altguthaben zuzüglich neu aufgeladenem Mautguthaben) für die Maut wieder verwendbar. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer beziehungsweise nachdem die GO-Box gesperrt wurde, können mit dieser keine Mauttransaktionen mehr durchgeführt werden.
Die generelle Lebensdauer einer GO-Box beträgt rund fünf Jahre. Asfinag Mautservice ist aber berechtigt, eine GO-Box auch vor Ablauf der Gültigkeitsdauer zum Austausch rückzurufen oder zu sperren. Sollte ein Austausch notwendig sein, wird man informiert (zweimaliger Signalton beziehungsweise Information über E-Mail oder im Self-Care-Portal) und aufgefordert, eine GO-Vertriebsstelle aufzusuchen. Dort wird die GO-Box kostenlos getauscht.