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Paraffinische Rein-Kraftstoffe: bdo & Partner fordern Aufnahme in § 4 BImSchV

25.01.2023 14:14 Uhr
Paraffinische Rein-Kraftstoffe: bdo & Partner fordern Aufnahme in § 4 BImSchV
HVO100 gemäß DIN EN 15940 ist ein in der Praxis erprobter und im industriellen Maßstab verfügbarer erneuerbarer Dieselkraftstoff. Mit der rechtlichen Zulassung von HVO100 für den Straßenverkehrssektor könnten bereits heute (!) die CO2-Emissionen zahlreicher Dieselfahrzeugflotten dauerhaft, nachhaltig und kosteneffizient gesenkt werden.
© Foto: iStock/Ivan-balvan

Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen (bdo) e.V. hat in Kooperation mit zahlreichen Unterzeichnern eine rasche Marktöffnung für erneuerbare paraffinische Rein-Kraftstoffe aus Rest- und Abfallstoffen gefordert.

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Der Verkehrssektor in Deutschland und hierbei insbesondere der Straßengüter- und Personenverkehr muss seinen CO2-Ausstoß bis 2030 im Vergleich zu 2019 nahezu halbieren. Das bedeutet eine Absenkung von 164 Mio. Tonnen CO2-Äquivalent auf 85 Mio. Tonnen. Aktuell verfehlt der Sektor die Ziele des Klimaschutzgesetzes, so der bdo in einer Pressemitteilung. Der Grund: Der Markthochlauf für Fahrzeuge mit alternativen Antrieben steckt noch in den Kinderschuhen.

Die Umstellung auf alternative Antriebstechnologien, wie Batterieelektrik oder Wasserstoff-Brennstoffzelle, hängt maßgeblich von der Verfügbarkeit und Dichte eines alternativen Lade- und Betankungsinfrastrukturnetzes ab und wird sich über einen Zeitraum von mehreren Jahren erstrecken. Fahrzeuge mit konventionellem Antrieb werden nach Ansicht des bdo daher mittelfristig weiterhin einen wichtigen Beitrag zur Aufrechterhaltung der individuellen Mobilität, von Logistikketten und Betriebsabläufen leisten. Sie müssen entsprechend ebenfalls einen Beitrag zur Emissionsreduktion leisten.

Erneuerbare Kraftstoffe können bereits heute aus nachhaltigen biogenen Rest- und Abfallstoffen (HVO100, englisch für Hydrotreated Vegetable Oils) gewonnen werden. Die hierfür in Deutschland aktuell zulässige Beimischung von HVO zu fossilem Diesel ist nach Ansicht des bdo für die Erreichung der Klimaschutzziele jedoch völlig unzureichend und geht überdies an der Marktnachfrage vorbei.

Der geltende Rechtsrahmen schränke das Inverkehrbringen von HVO100 unverhältnismäßig und praxisfern stark ein. Privatwirtschaftlich betriebenen Fahrzeugflotten des Straßengüterverkehrs, Reise-, Fernbus- und Dienstwagenflotten sowie Privatpersonen bleibt die Nutzung von HVO100 aus nicht nachvollziehbaren Gründen rechtlich verwehrt, so der Vorwurf. Beispielsweise bestehe im Kombinierten Verkehr die Schieflage, dass zwar Dieselloks auf nachhaltiges HVO100 umgestellt werden können, die Lkw jedoch weiterhin nur mit konventionellem Diesel fahren dürfen. Im Personenverkehr dürfen ÖPNV-Busse nur in ganz bestimmten Fällen mit HVO100 betankt werden – was in der Praxis aber kaum umzusetzen sei.

Die Forderung nach entsprechenden Veränderungen begründen der bdo und die weiteren Unterzeichner, zu denen neben dem ADAC, Shell und BGL unter anderem auch Bosch, der Wirtschaftsrat Deutschland sowie FlixBus, MAN, ZF und Volvo gehören, wie folgt:

  • HVO ist ein erneuerbarer paraffinischer Dieselkraftstoff mit einer um bis zu 90% geringeren Treibhausgasbilanz als fossiler Diesel. HVO100 wird aus zertifizierten, nachhaltigen Rest- und Abfallstoffen, wie gebrauchten Frittierfetten, hergestellt und steht daher nicht in Konkurrenz mit Futter- und Nahrungsmitteln. Bedenken, bei der Herstellung von HVO100 würde Palmöl verwendet, sind unbegründet. Seit 2023 gelten in Deutschland verschärfte Nachhaltigkeitskriterien, wodurch Biokraftstoffe aus Palmöl vom Markt ausgeschlossen werden.
  • Annähernd alle Fahrzeug- und Motorenhersteller haben die von ihnen produzierten Dieselmotoren für HVO100 freigegeben – teilweise sogar rückwirkend für Bestandsfahrzeuge. Für LKW und Busse liegen diese Freigaben bereits seit mehreren Jahren vor. Die Beschränkung der Freigabe von HVO in Deutschland auf die Beimischung zu konventionellem Diesel ist damit nicht mehr gerechtfertigt.
  • Es bedarf keiner technischen Anpassungen oder Umrüstungen der Fahrzeuge oder des flächendeckenden Tankstellennetzes. Selbiges gilt für die bestehende, nicht-öffentliche Tankinfrastruktur auf Logistikanlagen und Betriebshöfen.
  • Im Gegensatz zu Deutschland erlauben die meisten EU-Mitgliedstaaten und die USA das Inverkehrbringen und den Verkauf von HVO100. HVO100 ist bereits an über 600 Tankstellen in Europa frei erhältlich. Da bei Ausschreibungen von internationalen Logistikaufträgen vermehrt strenge Anforderungen an den Klimaschutz gelten, wird der Einsatz von HVO100 zunehmend nötig. Hieraus ergeben sich Wettbewerbsnachteile für deutsche Anbieter im Straßengüterverkehrsmarkt.
  • Es sind hinreichend große Mengen HVO marktverfügbar, um einen relevanten Beitrag auf und abseits der Straße zu leisten: Weltweit werden über 7 Mio. t HVO produziert. Bis 2025 wird die globale HVO-Produktion voraussichtlich 30 Mio. Tonnen überschreiten. Mittel- und langfristig bieten skalierbare und nachhaltige Rohstoffquellen weitere Mengenpotenziale.
  • Klimabewusste Speditions-, Transport- und Logistikunternehmen, Landwirtschaftsbetriebe und Baufirmen, Busbetriebe, Betreiber von Dienstwagenflotten sowie Pkw-Nutzerinnen und -Nutzer könnten gezielt und unmittelbar aus fossilen Dieselkraftstoffen aussteigen. Zusätzlich ermöglicht HVO100 eine saubere Verbrennung, von der insbesondere die Emissionen älterer Motoren profitieren können und damit ein Beitrag zu NOx- und Feinstaubreduzierung geleistet werden kann.
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