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Pauschalreiserichtlinie: Tourismuswirtschaft mahnt Änderungsbedarf an

24.08.2016 16:24 Uhr

In einem gemeinsamen Brief an Bundesjustizminister Heiko Maas haben die von der Pauschalreiserichtlinie betroffenen deutschen Tourismusverbände auf die massiven Schäden hingewiesen, die durch die geplante deutsche Umsetzung der europäischen Richtlinie drohen.

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Das berichtet der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo). Der vom Bundesjustizministerium vorgelegte Referentenentwurf ist aus Sicht der Branche praxisuntauglich und wird zu wesentlichen Einschränkungen des touristischen Angebots in Deutschland führen.

„Auf die ohnehin schon überzogenen Vorgaben der EU-Richtlinie sattelt der Referentenentwurf noch drauf“, schreiben die Verbände. Wo nationaler Gestaltungsspielraum besteht, setze der Referentenentwurf ihn gegen die Interessen der mittelständisch geprägten Tourismuswirtschaft ein. „Der Entwurf ist geeignet Wirtschaftsgeschichte zu schreiben, weil er die Existenz unter anderem von Hotels und Pensionen, Ferienwohnungsvermietern, der Campingwirtschaft, Reisebüros und Reiseveranstaltern, Busunternehmen und regionalen und kommunalen Tourismusorganisationen gefährdet“, heißt es in dem Schreiben. Sollte das Gesetz in der jetzt geplanten Fassung umgesetzt werden, führt es nach Ansicht der Tourismuswirtschaft zu gehäuften Marktaustritten und so zu einer nachhaltigen Schädigung der in Europa einzigartigen und vielfältigen Angebotsstruktur. Die Verbände kritisieren zudem die „Fülle schwammiger und schlicht unverständlicher Vorschriften“, die der Referentenentwurf enthält. „Selbst in den Passagen, bei denen er sich um eine originalgetreue Umsetzung bemüht, fehlt es an Rechtsklarheit und Rechtssicherheit.“

Die Verbände fordern Bundesjustizminister Maas auf, den Referentenentwurf grundlegend zu überarbeiten, um die negativen Konsequenzen für die Wirtschaft abzumildern. Insbesondere fordern die Verbände folgende Korrekturen beziehungsweise Ergänzungen:

  • Eine praxistaugliche Definition des Begriffes der Pauschalreise (im Sinne von Art 3 Nr. 5 der      Richtlinie, die von verschiedenen Arten von Reiseleistungen spricht),     
  • die explizite Herausnahme von Einzelleistungen aus dem Referentenentwurf,     
  • eine Definition der „verbundenen Reiseleistungen“, die sicherstellt, dass der Vermittler verschiedener Reiseleistungen (egal ob stationär oder online) nicht selbst zum Reiseveranstalter wird.

Unterzeichner des Briefs sind die asr Allianz selbständiger Reiseunternehmen – Bundesverband, der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo), der Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft (BTW), der Bundesverband der Campingwirtschaft in Deutschland (BVCD), der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA), der Deutsche Reise Verband (DRV), der Deutscher Tourismusverband (DTV), der Hotelverband Deutschland (IHA), der Internationale Bustouristik Verband (RDA). (ah)

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