In einem offenen Brief an Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) haben Kriminologen und andere Wissenschaftler vorgeschlagen, Schwarzfahren künftig weder als Straftat zu behandeln noch als Ordnungswidrigkeit zu ahnden. In ihrem Schreiben, das der „Deutschen Presse-Agentur“ vorliegt, begründen sie ihren Vorstoß unter anderem damit, dass der Straftatbestand überproportional arme Menschen und solche in prekären Lebenslagen betrifft.
Als Unterstützer des Vorschlags, der von zwei Wissenschaftlerinnen aus Köln und Frankfurt am Main verfasst wurde, sind unter dem Brief unter anderem Christine Graebsch von der Fachhochschule Dortmund, Stefan Harrendorf von der Universität Greifswald, sowie Sonja John von der Hessischen Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit aufgeführt. Buschmann hatte im November Eckpunkte für eine Reform des Strafgesetzbuches vorgelegt, die das Schwarzfahren entkriminalisieren soll. Das Fahren ohne gültigen Fahrschein sollte demnach in Zukunft nicht mehr als Straftat behandelt werden, sondern als Ordnungswidrigkeit.
Im Januar sagte Buschmann dann, ein konkreter Entwurf für die Reform sei wahrscheinlich in der ersten Hälfte 2024 zu erwarten. Ein Sprecher seines Ministeriums sagte nun auf Anfrage, das Vorhaben werde weiterverfolgt. Ziel sei es, zeitnah einen Entwurf vorzulegen.
Herabstufung zur Ordnungswidrigkeit
In der Regel müssten beim „Erschleichen von Leistungen“ keine Barrieren überwunden werden und der Schaden pro Fahrt ohne gültiges Ticket sei marginal, argumentieren die Verfasserinnen des Briefs an Buschmann.
Gegen eine Herabstufung zur Ordnungswidrigkeit spricht aus Sicht der Wissenschaftler, dass die Gefahr bestehe, „dass Menschen, die sich eine Fahrkarte und folgend das Bußgeld nicht leisten können, über die Erzwingungshaft inhaftiert werden“. Zwar könne diese nur angeordnet werden, wenn jemand nicht zahlungsunfähig sei. Dies nachzuweisen sei allerdings für Betroffene, die psychisch und physisch stark belastet seien, kaum zu leisten.
Auch wäre eine Klassifizierung als Ordnungswidrigkeit mit großem Verwaltungsaufwand und entsprechenden Kosten verbunden. Den Verkehrsunternehmen stehe es frei, bei Nichtzahlung Inkassounternehmen einzuschalten, um das Geld einzutreiben.