In Frankfurt hat die Stadtverordnetenversammlung am Donnerstagabend, 18. September, einem Antrag der Linken zugestimmt, wonach das Fahren ohne Fahrschein nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden soll. Der Magistrat der Stadt muss nun den städtischen Verkehrsbetrieben die Weisung erteilen, „auf die Stellung eines Strafantrags bei Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs ohne Fahrschein zu verzichten“. Mit der Annahme des Antrags wurde gerechnet, da zuvor bereits in einem Ausschuss eine Mehrheit zustande kam.
Kein Strafantrag mehr
Schwarzfahren an sich soll weiter verboten bleiben, wer ohne Fahrschein erwischt wird, muss ein „erhöhtes Beförderungsentgelt“ von 60 Euro bezahlen. Neu ist, dass kein Strafantrag mehr gestellt werden soll. Eine solche Vorgehensweise ist in anderen Städten im Rhein-Main-Gebiet bereits beschlossen. In den Landeshauptstädten von Rheinland-Pfalz und Hessen, Mainz und Wiesbaden, wurde dafür 2024 beziehungsweise 2023 grünes Licht gegeben. In Wiesbaden wurde der Schritt ebenfalls damit begründet, dass eine mögliche Freiheitsstrafe für das Schwarzfahren unverhältnismäßig sei. Der Straftatbestand ist damit aber nicht aus der Welt. Hierfür müsste das Strafgesetzbuch geändert werden.
RMV plädiert für einheitliche Regeln
Der Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) befürwortet einheitliche Regeln auf allen Ebenen, lokal, regional und bundesweit, wie ein Sprecher auf Anfrage mitteilte. Durch Schwarzfahren büße der Verbund jährlich rund 50 Millionen Euro ein. Etwa fünf Prozent der Fahrgäste seien jeweils in den vergangenen ohne gültiges Ticket unterwegs gewesen. Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) fordert, Schwarzfahren müssen eine Straftat bleiben. Klare Konsequenzen seien nötig.