Europäische Vorgaben führten zu einer Änderung im deutschen Passrecht, teilt der Verband Baden-Württembergischer (WBO) mit. Kindereinträge im Reisepass der Eltern würden nicht mehr anerkannt und berechtigten das Kind dann nicht mehr zum Grenzübertritt. Für die Eltern als Passinhaber bleibe das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig. Wer für seine Kinder noch keine eigenen Reisedokumente besitze, solle bei geplanten Auslandsreisen diese rechtzeitig bei den zuständigen Behörden beantragen.
Zur Verfügung stünden je nach Alter und Reiseziel Reisepässe, Kinderreisepässe oder Personalausweise. Die neue Regelung gelte auch bei Reisen innerhalb der EU und des Schengen-Raumes. Auch wenn an den Grenzen zwischen den 26 Mitgliedsstaaten des Schengener Abkommens keine regelmäßigen Passkontrollen stattfänden, müsse sich dennoch jede Person stets ausweisen können. Hintergrund dieser neuen Regelung sei das in der EU-Passverordnung aus Sicherheitsgründen verankerte Prinzip „eine Person – ein Pass“, das EU-weit bis zum 26. Juni 2012 umgesetzt werden müsse. Bei Missachtung der neuen Regelung könne es zu hohen Bußgeldern kommen, so der WBO. (ah)