Nach Angaben des Verbands schlägt ver.di nunmehr eine Schlichtung vor. Während einer Schlichtung herrscht Friedenspflicht und es dürfte dann auch nicht mehr gestreikt werden.
Eine Schlichtung nur unter Sozialpartnern würde bedeuten, dass man sich rechtsverbindlich in einen Prozess begibt – nach wie vor ohne Refinanzierungszusage – der ein Verhandlungsergebnis zum Ziel hat. Eine Einigung respektive ein Prozess mit dem Ziel der Einigung komme für den Verband des Verkehrsgewerbes aber nur dann in Sichtweite, wenn er wisse, wie seine Mitgliedsunternehmen die Lohnforderungen refinanzieren könnten; dazu brauche es verlässliche Zusagen der öffentlichen Hand, die nach wie vor ausstünden.
Die Arbeitgeberseite schlägt insofern vor, dass Ver.di mit der Vereinigung der Arbeitgeberverbände Verkehrsgewerbe Rheinland-Pfalz (VAV) und dem Land respektive der öffentlichen Hand in eine Mediation einsteigt. In dieser Mediation könnte durch die Einbeziehung externer Mediatoren eine Weichenstellung/Leitplanken gefunden werden, auf dessen Grundlage dann innerhalb einer Schlichtung ein Ergebnis erarbeitet wird. Ver.di sei diese Herangehensweise durch die VAV heute Mittag vorgeschlagen worden, wie der Verband des Verkehrsgewerbes mitteilt.
Auch der VAV erhofft sich nach eigenem Bekunden über eine Mediation, dass eine Annäherung zwischen dem, was von der Öffentlichen Hand und den ÖPNV-Unternehmen realistischer Weise finanzierbar ist, und dem, was ver.di fordert.