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RMV: DB Regio Bus Mitte gewinnt drei Linien

08.03.2024 16:17 Uhr | Lesezeit: 3 min
RMV: DB Regio Bus Mitte gewinnt drei Linien
Der neue Vertrag läuft acht Jahre bis Ende 2032 (Symbolbild)
© Foto: Thomas Burgert

Der Rhein-Main-Verkehrsverbunds (RMV) hat drei Linien im „Wiesbadener Westen“ an den Betreiber DB Regio Bus vergeben. Das Unternehmen erhält zudem einen Ausbildungskostenzuschuss.

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Die Linien 272 (Wiesbaden – Taunusstein – Bad Schwalbach (via Seitzenhahn) – Kemel), 273 (Wiesbaden – Taunusstein – Bad Schwalbach (via Wehen) und 274 (Wiesbaden – Taunusstein – Bad Schwalbach – Kemel) werden ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2024 von der DB-Tochter vergeben, die sie bisher schon betrieb. Der neue Vertrag läuft acht Jahre bis Ende 2032.

„Mit der Neuvergabe der Linien sorgen wir dafür, dass die Busse im RMV modern sind und damit attraktiv für unsere Fahrgäste“, sagte RMV-Geschäftsführer Knut Ringat. „Aber kein Bus bewegt sich ohne Fahrerin oder Fahrer. Deshalb unterstützen wir Busunternehmen bei der Ausbildung und sorgen mit klaren Vorgaben für eine Bezahlung nach Tarif.“

Auf allen Buslinien werden Niederflurbusse eingesetzt. Ebenso verfügen die Fahrzeuge über ein Abbiegeassistenzsystem, das den Busfahrer bei einer möglichen Gefährdung von Radfahrenden beim Abbiegen warnt. Elektronische Anzeigen im Wageninnenraum informieren die Fahrgäste ergänzend zu akustischen Haltestellen- und Umsteigeansagen über die nächste Haltestelle. Alle Fahrzeuge besitzen eine standardgemäße Sondernutzungsfläche für Rollstühle, Kinderwagen oder Fahrräder. Die Busse verfügen über Vorrichtungen zur Fahrzeugabsenkung an der Einstiegsseite und eine Rampe für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste an der doppelt breiten Tür.

Um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, unterstützt der RMV die DB Regio Bus Mitte bei der Ausbildung ihres Fahrpersonals und übernimmt bei erfolgreich abgeschlossener Prüfung (Erwerb Führerscheinklasse D) bis zu 7500 Euro an Ausbildungskosten pro Busfahrerin beziehungsweise Busfahrer. Der Betreiber wurde verpflichtet, seine Beschäftigten sowie seine Unterauftragnehmer auf Grundlage des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes zu entlohnen.

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