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Rotlichtverstoß an verkehrsreicher Kreuzung

03.12.2019 14:37 Uhr
Rotlichtverstoß an verkehrsreicher Kreuzung
© Foto: destina/Fotolia

Wer an einer belebten innerstädtischen Kreuzung bei Rot über die Ampel fährt, kann nicht auf "mildernde Umstände" hoffen - auch wenn er es nur versehentlich getan hat.

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Das Kammergericht Berlin stellt klar, dass ein Autofahrer „gesteigerte Aufmerksamkeit“ an den Tag legen muss, wenn er in eine innerstädtische Ampel-Kreuzung mit mehreren Fahrstreifen einfährt.

Missachtet er das Rotlicht, dann könne sich der Autofahrer nicht auf das sogenannte Augenblicksversagen berufen, das heißt, auf eine Unachtsamkeit aufgrund leichter Fahrlässigkeit. Das bedeutet: Auch in einer chaotischen City ist ein Rotlichtverstoß in der Regel grob fahrlässig.  

Kammergericht Berlin

Aktenzeichen 3 WS B 217/19-122 SS 95/19

(tc)

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