Ein Schlichter hört beide Seiten an und macht einen Einigungsvorschlag – „unbürokratisch, kostenlos sowie ohne Gerichte und Anwälte“ ist das Motto. Finanziert wird der Service von den angeschlossenen Verkehrsunternehmen. „Obwohl die SNUB von den angeschlossenen Verkehrsunternehmen getragen und finanziert wird, legen wir großen Wert darauf, dass sie unparteiisch arbeitet“, so Martin Röhrleef, Geschäftsführer des Verbandes Deutscher Verkehrunternehmen (VDV). „Deshalb soll uns ganz bewusst ein unabhängiger Beirat mit Vertretern der Fahrgastverbände ProBahn und VCD, der Verbraucherschutzzentralen und der Länder kritisch auf die Finger schauen.“ Eine weitere Besonderheit der SNUB gegenüber anderen Schlichtungsstellen ist, dass sie ein für das Verkehrsunternehmen verbindliches „Urteil“ festzusetzen kann. Wenn der Kunde den Schlichtungsspruch akzeptiert, ist er automatisch bindend für das Verkehrsunternehmen. Die SNUB verfügt über eine breite Basis. Gründungsmitglieder sind üstra, Bremer Straßenbahn (BSAG), Stadtwerke Osnabrück, Metronom, Eisenbahn und Verkehrsbetriebe Elbe-Weser (EVB), RegioBus Hannover, Stadtwerke Hildesheim, Weser-Ems-Bus, Verkehr und Wasser Oldenburg (VWG), Verkehrsbetriebe Wesermarsch (VBW) und die Emsländische Eisenbahn (EEB). Weitere Verkehrsunternehmen können jederzeit dazu stoßen. Mit der bundesweiten Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp) ist eine enge Zusammenarbeit verabredet. Ziel ist es, dass Beschwerden über Unternehmen, zum Beispiel über die Deutsche Bahn, die nur Mitglied in der söp sind, entsprechend weitergeleitet werden. (ah)
Schlichtungsstelle SNUB am 1. März gestartet
Seit 1. März können sich Fahrgäste, die mit der Antwort des Verkehrsunternehmens auf ihre Kundenbeschwerde nicht einverstanden sind, an die neue Nahverkehr Schlichtungsstelle Niedersachsen und Bremen (SNUB) wenden.