Der europäische Rechtsrahmen für den ÖPNV wird sich ändern. Am 3. Dezember 2009 wird die Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 1191/69 und (EWG) Nr. 1107/70 des Rates in Kraft treten. Die Verordnung regelt die Bedingungen, unter denen öffentlicher Personennahverkehr erbracht wird. Sie ist auf Verkehre anzuwenden, wenn öffentliche Gelder fließen oder ausschließliche Rechte gewährt werden. Die Verordnung fordert transparente Verfahren, seien es wettbewerbliche Vergabe, Direktvergabe oder Eigenerbringung. Bis Dezember 2009 ist der deutsche Rechtsrahmen an die neue Verordnung anzupassen. Anpassungsbedarf besteht vor allem im Personenbeförderungsgesetz. Er betrifft insbesondere die Definition eigenwirtschaftlicher Verkehre und die Ausgestaltung des wettbewerblichen Verfahrens. Zu klären ist insbesondere, wie nicht behördeninitiierte Verkehre zu behandeln sind. Die Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes böte zudem die Möglichkeit, Regelungen wie zum Verhältnis zwischen Genehmigungsbehörden und Aufgabenträgern auf ihre Zeitgemäßheit hin zu überprüfen. Die Meinungen über das Maß des Anpassungsbedarfs beim Personenbeförderungsgesetz gehen auseinander. Deshalb lädt die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen ein, zusammen mit Experten aus Politik, Verwaltung und Wirtschaft den Änderungsbedarf im Personenbeförderungsrecht zu analysieren und zu diskutieren. Weitere Informationen unter: http://www.gruene-bundestag.de/cms/termine/dok/214/214850.wie_weiter_mit_dem_personenbefoerderungs.html.
Seminar zur Zukunft des PBefG
Die Meinungen über das Maß des Anpassungsbedarfs beim Personenbeförderungsgesetz gehen auseinander. Deshalb lädt die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen am 11. Februar in Berlin ein, zusammen mit Experten aus Politik, Verwaltung und Wirtschaft den Änderungsbedarf im Personenbeförderungsrecht zu analysieren und zu diskutieren.