Der Internationale Bustouristik Verband (RDA) informiert darüber, dass ab dem 1. April 2018 die Lenker von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen nicht mehr an Mautstationen gestoppt werden. Ab dann benötigt jedes Fahrzeug über 3,5 Tonnen eine fahrzeuggebundene Mautbox. Außerdem muss sich jedes Fahrzeug für das Mautsystem neu registrieren. Die bisherigen DARS-Karten sowie die ABC-Mautboxen verlieren ihre Gültigkeit. Für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen gilt aber weiterhin das bestehende Vignettensystem.
Zur Registrierung in das DarsGo-Mautsystem sind die Fahrzeugerlaubnis und der Nachweis der Euro-Emissionsklasse erforderlich. Vor jeder Fahrt muss der Fahrer die Mautklasse nach Achsenanzahl selbst festlegen. Automatisch soll dann die Maut anhand der zurückgelegten Strecke berechnet werden. (ts)