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Sondervermögen Infrastruktur: DVF appelliert an die Bundesregierung

24.06.2025 10:09 Uhr | Lesezeit: 2 min
Bundestag_Plenarsaal
Die Mittel aus dem vom Bundestag beschlossenen Sondervermögen müssen zusätzlich zum regulären Investitionshaushalt fleießn, mahnt das DVF
© Foto: Der Bundestag/Thomas Trutschel/photothek

Mit Blick auf die Kabinettsitzung mahnt der DVF-Präsidiumsvorsitzende an, dass die Mittel aus dem Sondervermögen zusätzlich zum regulären Investitionshaushalt verwendet werden müssen.

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„Um es ganz klar zu sagen: wir reden hier auf Basis des Haushalts 2024 über einen zusätzlichen Finanzierungsbedarf von mindestens 100 Milliarden Euro ab 2025 bis einschließlich 2030 für Schiene, Straße, Häfen und Schifffahrt. Bei den Ländern und Kommunen kommen 65 Milliarden Euro für den öffentlichen Personennahverkehr hinzu“, sagte Frank Dreeke, Präsidiumsvorsitzender des Deutschen Verkehrsforums (DVF) im Vorfeld der Entscheidung der Bundesregierung über die Mittel aus dem Sondervermögen.

Es stehe außer Frage, dass „bei diesen Fehlbeträgen die Mittel aus dem Sondervermögen zusätzlich zum regulären Investitionshaushalt kommen müssen“, betonte Dreeke. „Die Bundesregierung muss sich an dieser Zusätzlichkeit messen lassen, ob ihr mit dem Sondervermögen ein wirklicher Sanierungshochlauf der Verkehrsinfrastrukturen gelingt. Die im Errichtungsgesetz für das Sondervermögen erwähnte Investitionsquote im Kernhaushalt von lediglich zehn Prozent reicht dafür nicht aus. Angesichts der Investitionsquoten der Vorjahre sind mindestens 15 Prozent erforderlich. Und als ‚zusätzlich‘ ist zu verstehen, wenn Programmausgaben nicht bereits im Verkehrshaushalt oder der Finanzplanung des Bundes berücksichtigt sind“, so Dreeke weiter.

Man appelliere an die Bundesregierung, „sich dieser großen Verantwortung bewusst zu sein und die Finanzmittel aus dem Sondervermögen für Infrastruktur vollumfänglich den bereits vorhandenen Haushaltsetats zuzuführen“, so der DVF-Präsidiumsvorsitzende.

Die Bundesregierung will in einer Kabinettsitzung am Dienstag, 24. Juni, über den Entwurf des Bundeshaushalts inklusive des Sondervermögens beraten.

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