„Die Stärkung des Mobilitätsstandortes Deutschland sollte ganz oben auf der Prioritätenliste der neuen Bundesregierung stehen“, sagte Achim Wehrmann, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Reiseverbands (DRV), anlässlich des BTW-Tourismusgipfels am 2. Juni. Man begrüße, dass „der Tourismus in der Koalitionsvereinbarung von Union und SPD als einer von wenigen Wirtschaftszweigen hervorgehoben wurde“. Dass die Absenkung der finanziellen Belastungen für die Reiseveranstalter im Kontext der Insolvenzabsicherung durch den DRSF ausdrücklich genannt wird, nannte Wehrmann „ein wichtiges Signal an die Branche“. Entscheidend sei jetzt, dass „die Politik zügig handelt und die geplanten Vorhaben rasch umsetzt. Reisetätigkeit darf nicht ausgebremst werden“.
Von der Bundesregierung erwarte man, dass „sie den Outgoing-Tourismus und damit das Geschäft mit Auslandsreisen gezielt und stärker unterstützt“. Faire Wettbewerbsbedingungen seien dabei das A und O, damit „deutsche Reisebüros und Veranstalter nicht ständig gegen den regulatorischen Gegenwind aus der EU anrudern müssen“. Es bleibe entscheidend, „bestehende Überregulierungen abzubauen und neue zu verhindern – dazu braucht es die entschiedene Unterstützung der Regierung auch und gerade in Brüssel“, so Wehrmann.
Reiseveranstalter entlasten
Mit Blick auf den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) sagte Wehrmann, Ziel des DRV sei es, dass „die Reiseveranstalter so schnell wie möglich entlastet werden“. Die Rolle des DRSF sei es, sicherzustellen, dass von einer Insolvenz betroffene Pauschalreisegäste, im Fall der Fälle sicher nach Hause gebracht werden und bereits geflossene Zahlungen zurück erhalten. Wichtig sei aber auch, die „Wettbewerbsfähigkeit der Pauschalreise im Markt mit individuellen Reiseleistungen zu gewährleisten“.
Dementsprechend sollte der Fonds aufgrund der sehr guten Kapitalausstattung und Struktur möglichst bald in der Lage sein, die jährlichen Entgelte der Veranstalter „erkennbar unter ein Prozent abzusenken“. Das sei auch deswegen wichtig, weil sich damit die Mehrbelastung der Veranstalterreise gegenüber der Einzelleistung reduziert. Um das auch für die Zukunft abzusichern, müsse die Flexibilität des Fonds hinsichtlich der zu hinterlegenden Sicherungsleistungen größer werden.
DRV: Pauschalreise nicht weiter verteuern
Bei der Revision der Pauschalreiserichtlinie habe sich die Bundesregierung im Rahmen der Ratsarbeitsgruppen klar und deutlich positioniert, so Wehrmann, der betonte: „Wir liegen hinsichtlich der Ratsposition nun auch sehr nah beieinander.“
Wichtig sei, dass Veranstalter und Reisebüros durch die Revision nicht noch stärker belastet werden. Zusätzliche Belastungen würden die Pauschalreise weiter verteuern – ohne erkennbaren zusätzlichen Mehrwert für die Reisenden. Diese würden sich aller Wahrscheinlichkeit nach, den vermeintlich günstigeren Einzelleistungen zuwenden und damit völlig ungeschützt verreisen. „Das kann nicht das Ziel der EU sein. Hier ist es an der Bundespolitik in Brüssel entsprechend Einfluss zu nehmen“, forderte Wehrmann.
Derzeit wird im EU-Parlament unter anderem die Einführung verpflichtender Schlichtungsstellen für Streitfälle diskutiert. „Aus unserer Sicht wäre das ein unnötiger Kostentreiber, den es zu verhindern gilt“, sagte Wehrmann, der betonte: „Umfragen zeigen, dass die Zufriedenheitswerte bei Pauschalreisenden deutlich über 90 Prozent liegen. Die überwiegende Anzahl auftretender Probleme während einer Reise können in aller Regel schnell und zur vollen Zufriedenheit der Reisenden bereits vor Ort gelöst werden, oder im Nachgang der Reise. Dies zeigt sich auch in den äußerst niedrigen Reklamationsquoten bei den Reiseveranstaltern, die sich im unteren einstelligen Prozentbereich bewegen.“