Bisher würden beide Bereiche rechtlich gleichgestellt, obwohl die Personenbeförderung mehr Verantwortung und andere Erfordernisse mit sich bringe. Das aktuelle Maßnahmenpaket der EU-Kommission zur Modernisierung der Mobilität in Europa (Mobility Package) bietet laut bdo nun die Gelegenheit, die Trennung von Personen- und Güterverkehr zu vollziehen.
Im Vorfeld der am 22. und 23. Januar 2018 anstehenden Sitzung des zuständigen Ausschusses des Europäischen Parlaments (TRAN) fordert der bdo deshalb eigenständige Regelungen der Lenk- und Ruhezeiten für Busfahrer, weil sich die Arbeit von Bus- und Lkw-Fahrern grundlegend unterscheide. Damit wurde diese Forderung, die von der IRU bereits am 15. Januar 2018 in Brüssel öffentlich vorgetragen wurde, noch einmal bekräftigt. Bislang hätten weder die Vorschläge der EU-Kommission zur Änderung der Verordnung 561/2006 und 165/2014 noch der Berichtsentwurf des zuständigen Berichterstatters des Europäischen Parlaments, Wim van de Camp, eine individuelle Betrachtung der verschiedenen Fahrergruppen vorgenommen.
„Wir leben in einer Gesellschaft, die stark vom wachsenden Mobilitätsbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger geprägt ist“, erklärt bdo-Präsident Karl Hülsmann. „Die Menschen wollen unterwegs sein, reisen und Neues erleben. Der Bus ist umweltfreundlich, flexibel einsetzbar und komfortabel – und somit das perfekte Verkehrsmittel für unsere Zeit. Es ist jetzt notwendig, dass sich diese Realität und die individuellen Bedürfnisse der Reisenden auch in den Rahmenbedingungen für Busfahrerinnen und -fahrer spiegeln. Dafür sind eigenständige Vorgaben zu Lenk- und Ruhezeiten notwendig, die den Menschen – und der Busbranche als People’s Business – passgenau gerecht werden. Für uns bedeutet das: Wir wollen die Trennung.“ Außerdem führt Hülsmann weiter aus: „Man kann Fahrgäste im Bus nicht mit Waschmaschinen auf der Lkw-Ladefläche vergleichen. Der Unterschied muss sich auch in den grundlegenden rechtlichen Regelungen für Personen- und Güterverkehr zeigen. Busfahrer befördern Menschen und tragen in dieser Position jeden Tag eine große Verantwortung. Sie verdienen eigenständige und passgenaue Regelungen und Vorgaben, die ihrer besonderen Aufgabe und den Bedürfnissen der Fahrgäste gerecht werden.“
Zielsetzung des Mobility Package sei es, die Wettbewerbsfähigkeit des Verkehrssektors zu wahren und die Arbeitsbedingungen zu verbessern. Dies kann laut bdo aber nur erreicht werden, wenn Personen- und Güterverkehr in ihrer jeweiligen Eigenart betrachtet werden und die Anpassung des Rechtsrahmens den festgestellten Unterschieden Rechnung trägt. (ts)