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Tariftreuegesetz gilt ab heute in Baden-Württemberg

28.11.2013 14:56 Uhr
© Foto: Kzenon/Fotolia

Am 1. Juli 2013 ist das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz in Baden-Württemberg in Kraft getreten. Durch Veröffentlichung der dazugehörigen Verwaltungsvorschrift entfaltet nun auch die darin verankerte Tariftreueregelung ihre Wirkung, wie der Verband Baden-Württembergischer Omni¬busunternehmer (WBO) mitteilt.

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Bei Vergaben im öffentlichen Personenverkehr, die ab dem 28. November eingeleitet werden, muss demnach Tariflohn bezahlt werden, entweder nach dem Entgelt der WBO-Tarifverträge oder nach dem Entgelt des kommunalen Tarifvertrags. Dabei sind auch tarifvertragsspezifische Entgeltkomponenten wie Zuschläge, Urlaubs­geld, Jahressonderzahlungen, Altersversorgung, VWL etc. zu bezahlen. Dr. Witgar Weber, Geschäftsführer des WBO, begrüßt den wichtigen Schritt hin zu einer gerechteren Vergabepraxis im ÖPNV: „In Zukunft sind Vergaben an Busunternehmen ausge­schlossen, die ihre Fahrer schlecht entlohnen. Es freut uns, dass im öffentlichen Personenverkehr der WBO-Tarif neben dem Tarif der kommunalen Unternehmen für repräsentativ erklärt worden ist. Das kommt auch den Mitarbeitern von Subunter­nehmen oder Leiharbeitskräften zugute.“ In Baden-Württemberg erhalten Fahrer nach dem WBO-Tarif einen Stundenlohn von derzeit rund 15 Euro brutto plus Zuschläge. (akp)

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