Bei Vergaben im öffentlichen Personenverkehr, die ab dem 28. November eingeleitet werden, muss demnach Tariflohn bezahlt werden, entweder nach dem Entgelt der WBO-Tarifverträge oder nach dem Entgelt des kommunalen Tarifvertrags. Dabei sind auch tarifvertragsspezifische Entgeltkomponenten wie Zuschläge, Urlaubsgeld, Jahressonderzahlungen, Altersversorgung, VWL etc. zu bezahlen. Dr. Witgar Weber, Geschäftsführer des WBO, begrüßt den wichtigen Schritt hin zu einer gerechteren Vergabepraxis im ÖPNV: „In Zukunft sind Vergaben an Busunternehmen ausgeschlossen, die ihre Fahrer schlecht entlohnen. Es freut uns, dass im öffentlichen Personenverkehr der WBO-Tarif neben dem Tarif der kommunalen Unternehmen für repräsentativ erklärt worden ist. Das kommt auch den Mitarbeitern von Subunternehmen oder Leiharbeitskräften zugute.“ In Baden-Württemberg erhalten Fahrer nach dem WBO-Tarif einen Stundenlohn von derzeit rund 15 Euro brutto plus Zuschläge. (akp)
Tariftreuegesetz gilt ab heute in Baden-Württemberg
Am 1. Juli 2013 ist das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz in Baden-Württemberg in Kraft getreten. Durch Veröffentlichung der dazugehörigen Verwaltungsvorschrift entfaltet nun auch die darin verankerte Tariftreueregelung ihre Wirkung, wie der Verband Baden-Württembergischer Omni¬busunternehmer (WBO) mitteilt.